Ein Überblick über die gemeinsamen Inkassoregeln der europäischen Länder
Gemeinsames Merkmal 1: Inkassobüros benötigen eine Genehmigung der nationalen Behörden, um in einem Land das Inkasso für Dritte gegenüber Schuldnern durchzuführen.
In den meisten europäischen Ländern ist eine Genehmigung erforderlich, um das Inkasso im Auftrag eines Gläubigers durchzuführen. Die Genehmigung gilt für Inkassotätigkeiten gegenüber Schuldnern innerhalb der Landesgrenzen.
Zur Veranschaulichung: Eine Forderung gegen ein deutsches Unternehmen muss also von einem deutschen Inkassounternehmen eingezogen werden, unabhängig davon, in welchem Land der Gläubiger seinen Sitz hat.
Gemeinsames Merkmal 2: Vorschriften zum Schutz der Schuldner vor "schlechtem" Verhalten von Inkassobüros.
Um die Integrität der Schuldner zu schützen, gibt es Regeln dafür, wie sich ein Inkassounternehmen bei seinen Versuchen, Forderungen einzutreiben, zu verhalten hat.
Die genaue Ausgestaltung dieser Vorschriften und ihre Sanktionen sind in den europäischen Ländern unterschiedlich.
Beispiele für unzulässige Methoden sind z.B., dass Inkassounternehmen Schuldner nicht zu unpassenden Tageszeiten kontaktieren dürfen. Schuldnern auch nicht ohne jede Grundlage mit rechtlichen Schritten drohen.