Der Europäische Zahlungsbefehl (der EOP)

Was ist der Europäische Zahlungsbefehl (EOP)?

Wenn ein in einem EU-Land ansässiger Gläubiger eine Forderung gegen einen Schuldner in einem anderen EU-Land hat, gibt es in der EU zugängliche rechtliche Instrumente. In diesem Beitrag erläutern wir zunächst den Europäischen Zahlungsbefehl.

Das Verfahren, das es seit 2006 gibt, soll dazu dienen bieten sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen eine einfache Möglichkeit, unbestrittene Rechnungen gegenüber Kunden in anderen EU-Ländern einzutreiben. Ein Verfahren, das vom eigenen Land aus eingeleitet und dann von der Justiz des EU-Landes, in dem sich der Schuldner befindet, verwaltet wird.

Was sind die Voraussetzungen für die Anwendung des Verfahrens?

Erstens gilt sie für Forderungen von grenzüberschreitend wenn sowohl Gläubiger als auch Schuldner in der EU ansässig sind. (Dänemark ist jedoch von dem Verfahren ausgenommen.)

Zweitens muss es sich um zivil- und handelsrechtliche Ansprüche. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass das Verfahren anwendbar ist, wenn beide Parteien "private" Subjekte sind.

Außerdem muss es sich bei der Forderung um einen konkreten und festgelegten Betrag handeln, der zu zahlen ist.

Für den Antrag muss ein Formular ausgefüllt und an das zuständige Gericht im Land des Schuldners geschickt werden.

Über diesen Link gelangen Sie zu dem Formular.

Das anschließende Verfahren ist ein reines Verwaltungsverfahren. Dem Schuldner wird der Europäische Zahlungsbefehl zugestellt.

Sollte der Schuldner den Zahlungsanspruch anfechtenmuss der Gläubiger entscheiden, ob er nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften vorgehen will oder nicht. (um den Schuldner vor Gericht zu verklagen).

Wenn der Schuldner das Verfahren nicht bestreitet, der Zahlungsbefehl kann, nachdem er rechtskräftig geworden ist, in einem Vollstreckungsverfahren gegen den Schuldner verwendet werden.

Was kostet das?

Die Kosten des Europäischen Zahlungsbefehls sind leider nicht transparent und leicht zu verstehen. Sie sind je nach dem Land, in dem Sie den Antrag stellen (d. h. dem Land des Schuldners), unterschiedlich und hängen oft von der Höhe der Forderung ab.

Siehe die Kosten des Verfahrens.

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