Inkasso Schweiz

Fachkundiges Inkasso in der Schweiz, vor Ort durchgeführt

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Inkasso vor Ort in Schweiz

Problemlose und professionelle Hilfe. Sehr kompetente Hilfe!

Ich habe monatelang, fast ein Jahr lang, versucht, mein Geld von einem nicht reagierenden Kunden zu bekommen. Oddcoll hat mir mein Geld innerhalb von 3 Wochen besorgt. Ich bin sehr zufrieden mit dem Service und werde ihn auf jeden Fall wieder in Anspruch nehmen.

Pascale Linden |
Siat, Schweiz
Rated 9,3 out of 10 based on 111 reviews on Kiyoh!

Professionelles Inkasso in der Schweiz

Warten Sie immer noch auf die Bezahlung einer Schweizer Rechnung? Wir können Ihnen helfen, Ihr Geld schnell und einfach zurückzubekommen.

Laden Sie einfach Ihre Forderung hoch, und ein Schweizer Inkassobüro wird sofort mit der Bearbeitung Ihres Falls beginnen. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wie unser Verfahren für das Inkasso in der Schweiz funktioniert.

Umgang mit unbezahlten Rechnungen im Ausland

Unbezahlte internationale Rechnungen können stressig und zeitraubend sein. Wenn ein ausländischer Kunde sich weigert zu zahlen, kann es sich so anfühlen, als gäbe es keine Möglichkeit, etwas zu unternehmen.

Hier kommen wir ins Spiel. Oddcoll hat eine internationales Inkasso Plattform, die die besten lokalen Agenturen und Anwaltskanzleien weltweit miteinander verbindet. Dies bedeutet:

  • Sie haben immer Zugang zu lokalem Fachwissen, egal wo sich Ihr Schuldner befindet
  • Unser vertrauenswürdiges Inkassobüro in der Schweiz betreut alle Fälle mit Schweizer Kunden
  • Sie müssen nur ein Konto einrichten und Ihre unbezahlte Rechnung hochladen; wir kümmern uns um den Rest

Fachkundiges Inkasso in Zürich

Die Eintreibung von Forderungen in der Schweiz, insbesondere in wichtigen Wirtschaftszentren wie Zürich und Bern, erfordert lokale Kenntnisse und Präzision. Unser Team kombiniert juristisches Fachwissen mit einer intuitiven Online-Plattform, um das Inkasso in Zürich und der ganzen Schweiz schnell, effizient und transparent zu gestalten.

Wir garantieren:

  • Ein reibungsloses und vollständig verwaltetes Inkassoverfahren
  • Ständige Aktualisierungen, um Sie in jeder Phase auf dem Laufenden zu halten
  • Professionelle Abwicklung, die Ihren Ruf und Ihre Kundenbeziehungen schützt

Mit unserer umfassenden Unterstützung können Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren, während wir uns um die Komplexität des Inkassos in der Schweiz kümmern.

Unser Inkassobüro in der Schweiz

Wir sind stolz auf die Zusammenarbeit mit der B4B Forderungsmanagement und Inkassogesellschaft mbH, unserem zuverlässigen Partner für Inkasso in der Schweiz.

B4B ist spezialisiert auf beides kommerzielles Inkasso und die Eintreibung von Verbraucherschulden, wobei wir in jedem Fall Professionalität mit Beharrlichkeit verbinden.

Über unseren österreichischen Partner

  • Ein kleines, aber sehr effizientes Inkassobüro in der Schweiz
  • Erfahrung in der Bearbeitung aller Arten von Inkassofällen für Privatpersonen und Unternehmen
  • Bekannt für Engagement, Entschlossenheit und kundenorientierten Service

Ihre Erfolgsquote liegt zwischen 50% und 100%, je nach Art und Umfang der Forderung. Ihre Erfahrung und ihre Hartnäckigkeit gewährleisten, dass jeder Fall die bestmöglichen Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang hat.


Überblick über das schweizerische Rechtssystem für das Inkasso

Die Schweiz ist eine Konföderation, die aus 26 Kantonen und Halbkantonen besteht und auf drei Ebenen organisiert ist:

  • Der Bund (föderale Regierung)
  • Die Kantone
  • Die Gemeinden (lokale Behörden)

Die Schweizerische Zivilprozessordnung (SCCP), die 2011 in Kraft getreten ist, regelt das Zivilverfahren. Dieses einheitliche Gesetzbuch harmonisiert die Verfahren, die zuvor in den einzelnen Kantonen unterschiedlich waren. Die Organisation der Gerichte bleibt jedoch weitgehend unter kantonaler Kontrolle.

Gerichtsstruktur für die gerichtliche Betreibung in der Schweiz

Bei der gerichtlichen Eintreibung von Forderungen in der Schweiz sind die Kantone für die ersten beiden Stufen des Zivilprozesses zuständig.

  • Erste Instanz: Die Bezirksgerichte sind die ersten Gerichte, die die meisten Zivil- und Inkassofälle behandeln.
  • Zweite Instanz: In jedem Kanton gibt es ein Berufungsgericht, bei dem die Parteien gegen Entscheidungen der ersten Instanz Berufung einlegen können.

In einigen Fällen können die Berufungsgerichte auch als erste Instanz fungieren, wenn:

  • Die Forderung übersteigt CHF 100'000, und
  • Der Beklagte willigt ein, die erste Instanz zu umgehen.

Handelsgerichte und Streitigkeiten mit hohem Streitwert

Einige Kantone haben ein Handelsgericht eingerichtet, das häufig die zuständige Behörde für internationale Handelsstreitigkeiten ist. Diese Gerichte sind in der Regel zuständig für:

  • Geschäftsbedingte Schäden mit einem Mindestbetrag von CHF 30'000.
  • Grenzüberschreitende oder komplexe kommerzielle Inkassofälle, insbesondere an Wirtschaftsstandorten wie Zürich und Bern

Diese Struktur stellt sicher, dass das gerichtliche Inkasso in der Schweiz effizient, transparent und an die Bedürfnisse der lokalen und internationalen Wirtschaft anpassbar bleibt.


Der Gang vor Gericht mit Ihrem Schweizer Inkassofall

Unser Partner vor Ort ist sehr erfahren im Inkasso in der Schweiz und kennt die wirksamsten Maßnahmen und Strategien, um Zahlungen zu erreichen. Zunächst werden Briefe an die Schuldner verschickt und anschließend telefonische Vergleichsgespräche geführt, bevor rechtliche Schritte in Betracht gezogen werden.

Wenn dies jedoch nicht ausreicht, kann es notwendig werden, den Fall vor Gericht zu bringen. Nachfolgend finden Sie eine klare Übersicht darüber, wie das schweizerische Inkassoverfahren funktioniert.

Schritt 1. Schlichtungsverfahren

Bevor ein Fall vor Gericht kommt, schreibt das Schweizer Recht einen Schlichtungsversuch zwischen den Parteien vor. Jeder Kanton hat mindestens eine Schlichtungsstelle, die für diese Phase zuständig ist.

Wenn eine Schlichtung nicht erforderlich ist

Bestimmte Arten von Inkassofällen sind in der Schweiz von der obligatorischen Schlichtung ausgenommen, darunter:

  • Fälle im Schnellverfahren
  • Vom Handelsgericht behandelte Rechtssachen

Wie die Schlichtung funktioniert

  • Die Parteien treffen sich zu einer Schlichtungsverhandlung, um eine Einigung zu erzielen.
  • Eine ausländische Partei kann sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Liegt der Streitwert unter 2'000 Franken, kann die Schlichtungsstelle auf Antrag direkt entscheiden.
  • Bei Forderungen zwischen CHF 2'000 und CHF 5'000 kann die Behörde einen Vergleichsvorschlag unterbreiten. Wenn keine Partei innerhalb von 20 Tagen Einspruch erhebt, wird das Urteil rechtskräftig.
  • Wenn beide Parteien bei den Verhandlungen zustimmen, ist die Vereinbarung rechtsverbindlich.
  • Wenn sie sich nicht einigen, kann der Gläubiger das Gericht anrufen.

Schritt 2. Gerichtsverfahren

Wenn die Schlichtung scheitert, ist der nächste Schritt das gerichtliche Inkasso in der Schweiz. Es gibt drei Haupttypen von Gerichtsverfahren, die sich nach dem Wert und der Komplexität des Falles richten.

Ordentliche Gerichtsverfahren

  • Wird bei Geldstreitigkeiten über CHF 30'000.
  • Das Verfahren beginnt mit einem Mahnbescheid des Gläubigers, in dem der Sachverhalt, die Forderungen und die Beweismittel dargelegt werden.
  • Der Beklagte reicht eine schriftliche Antwort ein.
  • Es folgt eine mündliche Hauptverhandlung, in der beide Seiten ihre Argumente vortragen.

Vereinfachte Gerichtsverfahren

  • Gilt für Forderungen unter 30'000 CHF.
  • Das Verfahren ist weniger formell, so dass das Gericht eine aktivere Rolle bei der Leitung des Falles spielen kann.

Zusammenfassende Gerichtsverfahren

  • Schneller, einfacher und billiger zu sein.
  • Wird in der Regel für unbestrittene oder einfache Forderungen verwendet, bei denen sich der Sachverhalt leicht mit Dokumenten belegen lässt.

Weitere wichtige Punkte zu Gerichtsverfahren in der Schweiz:

  • Gerichtskosten: Die Gerichtskosten hängen von der Höhe der Forderung ab und sind im Schweizer Recht festgelegt. Wenn der Gläubiger gewinnt, können diese Kosten zu den Schulden hinzugerechnet werden. Insgesamt hängt die Kostendeckung vom Ergebnis ab (wenn wir 100% gewinnen, erhalten wir 100%; wenn wir 50% gewinnen, erhalten wir 50%, usw.).
  • Verjährungsfristen (verjährte Ansprüche): Die meisten Forderungen in der Schweiz verjähren nach 10 Jahren. Danach kann der Anspruch nicht mehr vor Gericht durchgesetzt werden. Einige Ansprüche können je nach ihrer Art kürzere Verjährungsfristen haben.
  • Vertretung vor Gericht: Nach schweizerischem Recht ist die Anwesenheit eines Rechtsanwalts vor Gericht nicht vorgeschrieben, obwohl in komplexen Fällen oft eine rechtliche Vertretung empfohlen wird.
  • Sprache des Verfahrens: Gerichtsverfahren werden in der Amtssprache des Kantons (Deutsch, Französisch oder Italienisch) geführt. Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten können einige Gerichte Dokumente in englischer Sprache akzeptieren, aber die Verhandlungen werden in der Regel in der Landessprache geführt.

Vollstreckung einer Forderung in der Schweiz

Die Durchsetzung einer Forderung in der Schweiz beinhaltet die Inanspruchnahme offizieller Behörden, um die Übertragung von Eigentum oder Geldern vom Schuldner an den Gläubiger zu erzwingen. Dieses Verfahren stellt sicher, dass das Recht des Gläubigers auf Zahlung rechtlich durchgesetzt wird.

Rechtlicher Rahmen für die Durchsetzung

Die Durchsetzung von Geldforderungen wird in der Schweiz durch das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) geregelt. Dieses Gesetz legt fest, wie die Forderung eines Gläubigers befriedigt werden kann, entweder durch:

  • Liquidation des Vermögens des Schuldners und Überweisung des Erlöses an den Gläubiger oder
  • Eröffnung des Konkursverfahrens zur Verteilung des Vermögens des Schuldners auf alle Gläubiger.

Diese Verfahren gewährleisten einen fairen und transparenten Forderungseinzug in der Schweiz und schützen sowohl die Rechte des Gläubigers als auch des Schuldners.

Wie das Durchsetzungsverfahren funktioniert

  1. Einreichung eines Vollstreckungsantrags
    • Der Gläubiger beantragt die Vollstreckung formell beim Betreibungsamt (Office des poursuites).
    • Der Antrag wird am Wohnsitz oder Sitz des Schuldners gestellt.
  2. Benachrichtigung des Unterhaltspflichtigen
    • Der Schuldner erhält eine Benachrichtigung über das Vollstreckungsersuchen.
    • Sie haben 20 Tage Zeit, um die Forderung zu begleichen, oder 10 Tage, um Einspruch zu erheben.
  3. Reagiert der Schuldner nicht, leitet die Vollstreckungsbehörde die Zwangsvollstreckung der Forderung ein. Dies kann je nach Situation die Beschlagnahme von Vermögenswerten oder ein Konkursverfahren beinhalten.
  4. Legt der Schuldner Widerspruch ein, wird das Verfahren vorübergehend ausgesetzt. Der Gläubiger kann dann beantragen, dass das Gericht den Einspruch aufhebt, wenn ein Vollstreckungstitel vorliegt (z. B. ein Gerichtsurteil oder ein Schuldanerkenntnis). Dieser Antrag wird im Rahmen des Eilverfahrens gestellt.

Kompetente Hilfe beim Inkasso in der Schweiz

Wir sind bereit, Sie in jeder Phase des Inkassos in der Schweiz zu unterstützen, einschließlich der Vollstreckung in Zürich, Bern und anderen Kantonen. Unsere Partner vor Ort kennen die Feinheiten des Schweizer Rechts und arbeiten schnell, effizient und professionell, um das, was Ihnen geschuldet wird, einzutreiben.

Kontaktieren Sie uns hier für kompetente Hilfe bei Ihrem Schweizer Inkassofall.

Häufig gestellte Fragen zum Inkasso in der Schweiz

Wir führen alle außergerichtlichen Inkassoverfahren auf No-Cure-No-Pay-Basis durch, auch in der Schweiz. Wir berechnen eine Provision von 9,5%. Unser Ziel ist es, den vollen Hauptbetrag zusammen mit den anfallenden Zinsen und Kosten einzutreiben. Sollten Sie sich entscheiden, den Rechtsweg zu beschreiten, gehen wir zu einer Stunden- oder Festpreisvereinbarung über. Es gibt keine versteckten Kosten, und wir werden Sie immer konsultieren, bevor wir weitere Schritte unternehmen.

In der Schweiz beginnt Oddcolls lokaler Partner mit gütlichen Bemühungen; eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von 10-14 Tagen. Bleibt der Schuldner untätig, kann der Gläubiger eine offizielle Betreibung über das örtliche Betreibungsamt einleiten. Für dieses in der Schweiz einzigartige Verfahren ist zunächst kein Gerichtsurteil erforderlich. Das Amt stellt einen offiziellen Zahlungsbefehl zu, und wenn der Schuldner nicht innerhalb von 10 Tagen widerspricht, kann die Vollstreckung direkt erfolgen. Dieses strukturierte System gewährleistet eine schnelle und rechtmäßige Beitreibung mit einem starken Gläubigerschutz.

Die Betreibung ist das offizielle Betreibungsverfahren der Schweiz. Der Schweizer Partner von Oddcoll reicht eine Zahlungsaufforderung beim Betreibungsamt ein, das dem Schuldner einen “Zahlungsbefehl” zustellt. Der Schuldner hat 10 Tage Zeit, um Widerspruch einzulegen, oder 20 Tage, um zu zahlen. Erfolgt kein Widerspruch, wird die Vollstreckung fortgesetzt, möglicherweise durch Pfändung von Vermögenswerten oder Konkursverfahren. Legt der Schuldner Einspruch ein, beantragt der Schweizer Anwalt von Oddcoll rasch die rasche Aufhebung des Einspruchs vor Gericht (“Rechtsöffnung”). Dieses effiziente System gewährleistet eine faire, aber sichere Beitreibung.

Eine letzte Mahnung vor der Einreichung der Betreibung ist zwar nicht zwingend erforderlich, wird aber dringend empfohlen. Sie zeugt von Treu und Glauben und veranlasst oft zur Zahlung. Die Schweizer Oddcoll-Agentur verschickt ein eingeschriebenes Mahnschreiben in der Sprache des Schuldners (Deutsch, Französisch oder Italienisch), in dem der Betrag, die Zahlungsfrist und mögliche rechtliche Schritte aufgeführt sind. Viele Schweizer Unternehmen zahlen erst nach dieser letzten Mahnung, um einen offiziellen Eintrag im Betreibungsregister zu vermeiden, der die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen kann.

Wenn der Schuldner nach der ersten Mahnung zahlt, kann die Beitreibung innerhalb weniger Tage erfolgen. Unbestrittene Betreibungsfälle werden in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Monaten abgeschlossen, während bestrittene Forderungen bis zu einem Jahr dauern können, wenn ein Gerichtsverfahren erforderlich ist. Der Schweizer Partner von Oddcoll handelt schnell, um die Dynamik aufrechtzuerhalten, und setzt dabei auf lokale Autorität und präzise Kommunikation. Dank des effizienten Vollstreckungssystems der Schweiz werden die meisten Fälle beigelegt, bevor ein langwieriger Rechtsstreit notwendig wird.

Ja. Oddcoll ermöglicht es ausländischen Gläubigern, direkt in der Schweiz zu treiben, ohne dass sie eine lokale Niederlassung benötigen. Über unseren Schweizer Partner kann jeder Gläubiger eine Betreibung gegen einen Schweizer Schuldner einleiten. EU-Gläubiger profitieren vom Lugano-Übereinkommen, das die einfache Vollstreckung von EU-Urteilen in der Schweiz ermöglicht. Auch Nicht-EU-Gläubiger können nach Schweizer Recht vorgehen, da das Verfahren allen offen steht. Oddcoll gewährleistet eine umfassende Vertretung vor Ort und die Einhaltung aller sprachlichen und rechtlichen Anforderungen.

Legt der Schuldner Einspruch ein (“Rechtsvorschlag”), wird die Vollstreckung bis zur Aufhebung des Einspruchs ausgesetzt. Der Schweizer Anwalt von Oddcoll beantragt rasch eine vorläufige oder endgültige Freigabe auf der Grundlage verfügbarer Beweise, wie einem unterzeichneten Vertrag, einem Schuldanerkenntnis oder einem ausländischen Urteil. Dieses beschleunigte Gerichtsverfahren wird in der Regel auf Papier abgewickelt und ist schnell erledigt. Erhebt der Schuldner berechtigte Einwände, kann der Fall in ein reguläres Gerichtsverfahren übergehen, in dem Oddcoll weiterhin volle rechtliche Unterstützung durch seinen lokalen Schweizer Anwalt erhält.

Oddcoll arbeitet mit dem besten lokalen Inkassobüro der Schweiz zusammen, das Erfahrung mit grenzüberschreitenden B2B-Forderungen hat. Ihr zweisprachiges Team bearbeitet die Fälle in der Muttersprache des Schuldners und setzt das Schweizer Betreibungssystem strategisch ein, um eine schnelle Zahlung zu erreichen. Durch die Kombination von lokaler Kompetenz und internationaler Koordination gewährleistet Oddcoll eine transparente, rechtmäßige und hocheffiziente Beitreibung für ausländische Gläubiger, oft ohne langwierige Gerichtsverfahren.

Wie die Eintreibung von Forderungen in Schweiz funktioniert

Unternehmen haben wir geholfen, von ihren Kunden im Ausland bezahlt zu werden.
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Wie das Inkasso in Schweiz funktioniert

1. Laden Sie Ihre Rechnung hoch

Erstellen Sie ein Konto und laden Sie Ihre Rechnung über die Plattform, API oder CSV hoch - einfach und in Sekundenschnelle.

2. Lokale Experten übernehmen

Unsere ausgewählten Partner in Schweiz führen das Inkasso mit wirksamen Maßnahmen, einschließlich Mahnschreiben, Anrufen und rechtlichen Schritten, durch.

3. Bezahlt werden

Sobald die Zahlung abgeschlossen ist, wird das Geld direkt an Sie gesendet – schnell, sicher und unkompliziert.

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