Inkasso Österreich

Professionelles Inkasso in Österreich, durchgeführt vor Ort

Risikofrei. Sie zahlen nur bei Erfolg
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Inkasso vor Ort in Österreich
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Fachkundiges Inkasso in Österreich

Müssen Sie eine unbezahlte Rechnung oder eine überfällige Zahlung von einem Kunden in Österreich einfordern?

Die Zusammenarbeit mit einem Inkassobüro in Österreich ist oft die effektivste Lösung. Bei der Eintreibung von Forderungen im Ausland können die Unterschiede in den Rechtssystemen und Vorschriften den Prozess kompliziert machen. Deshalb ist es wichtig, mit lokalen Experten zusammenzuarbeiten.

Unser erfahrenes österreichisches Inkassobüro verfügt über das juristische Fachwissen, die Sprachkenntnisse und das lokale Wissen, das notwendig ist, um Sie bei der raschen und legalen Eintreibung Ihres Geldes zu unterstützen.


Warum ein Inkassobüro in Österreich beauftragen?

Die Beauftragung eines lokalen österreichischen Inkassobüros gewährleistet, dass Ihr Fall den nationalen Gesetzen und Geschäftsgepflogenheiten entspricht. Außerdem erhöht dies Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Beitreibung.
Mit professioneller Unterstützung können Sie:

  • Ausstehende Zahlungen schneller eintreiben
  • Vermeidung von Missverständnissen aufgrund von sprachlichen oder kulturellen Unterschieden
  • Sicherstellung der Einhaltung der österreichischen Inkassovorschriften

Oddcoll ist eine Plattform für internationales Inkasso die Sie mit lokalen Inkassobüros und Anwaltskanzleien in jedem Land verbindet.

Für das Inkasso in Österreich arbeiten wir mit einem der leistungsstärksten Inkassobüros des Landes zusammen.

Warum wir mit ihnen zusammenarbeiten:

  • Mitglied der Österreichischen Gemeinschaft der Inkassoinstitute
  • Ausgezeichnete Kundenrezensionen und nachgewiesene Ergebnisse
  • Hohe Erfolgsquote bei der Beitreibung inländischer und internationaler Forderungen

Nach der Zusammenarbeit mit vielen österreichischen Inkassofirmen haben wir festgestellt, dass sie der zuverlässigste und effektivste Partner für unsere Kunden sind.


Gerichtliche Schuldeneintreibung in Österreich

Wenn die freiwilligen Beitreibungsversuche scheitern, kann unser österreichischer Partner ein gerichtliches Verfahren zur Eintreibung der Forderung einleiten.

Welches Gericht ist für den Fall in Österreich zuständig?

Zivilverfahren werden in Österreich von den Behörden verwaltet:

  • Bezirksgerichte (Bezirksgerichte) - für Schäden bis zu 15.000 €
  • Regionalgerichte (Landesgerichte) - für Schäden über 15.000 €

In Wien gibt es drei Fachgerichte: das Bezirksgericht für Handelssachen (Bezirksgericht für Handelssachen), das Handelsgericht und das Arbeits- und Sozialgericht.

Das zuständige Gericht wird in der Regel durch den Richter bestimmt:

  • Der streitige Betrag
  • Die Art des Falles (die den Betrag überlagern kann)
  • Wohnsitz oder Sitz des Beklagten

Wie man einen Fall vor Gericht einleitet

Um ein Gerichtsverfahren einzuleiten, müssen Sie den Fall bei der offiziellen Adresse des Gerichts einreichen. Die Klage kann persönlich in der Geschäftsstelle des Gerichts, per Post an den Posteingang des Gerichts oder mündlich beim Bezirksgericht eingereicht werden, wenn der Kläger keinen Rechtsbeistand hat.

Alle Verfahren werden in deutscher Sprache geführt, obwohl einige Gerichte Burgenlandkroatisch, Slowenisch oder Ungarisch für Minderheitengruppen akzeptieren.

Gerichtskosten und Gebühren

Wenn eine Klage eingereicht wird, müssen Gerichtsgebühren zur Deckung der Verwaltungskosten entrichtet werden.

Wichtige Punkte:

  • Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert
  • Die Zahlung ist bei der Einreichung fällig (persönlich oder per Banküberweisung mit dem Vermerk “Gerichtsgebühren”)
  • Die Anwaltshonorare werden durch eine private Vereinbarung zwischen dem Mandanten und seinem Rechtsvertreter festgelegt.

Das Verfahren ‘Zahlungsbefehl’ in Österreich - erklärt

Bei der Eintreibung von Forderungen in Österreich können Gläubiger von einem besonderen rechtlichen Verfahren profitieren, dem so genannten Zahlungsbefehl. Dieses vereinfachte Verfahren soll die Erwirkung eines Urteils schneller, einfacher und billiger machen als ein normales Gerichtsverfahren. In der Tat werden die meisten Zahlungsforderungen in Österreich inzwischen online über dieses effiziente Schnellverfahren abgewickelt.

Der Zahlungsbefehl gilt in Österreich für Forderungen bis zu 75.000 € (seit 1. Juli 2009). Forderungen, die diesen Betrag übersteigen, müssen auf dem normalen Zivilrechtsweg geltend gemacht werden.

Wichtige Details:

  • Das Mahnverfahren ist für alle Forderungen bis zu einem Betrag von 75.000 € obligatorisch.
  • Forderungen bis zu 15.000 € werden beim Bezirksgericht eingereicht.
  • Forderungen über 15.000 € werden bei einem Gericht erster Instanz eingereicht, es sei denn, das Bezirksgericht ist zuständig.
  • Bei Forderungen über 5.000 € ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich.

Vereinfachtes Antragsverfahren

Die Einreichung eines Zahlungsbefehls ist unkompliziert und erfordert nur wenige Unterlagen.

  • Die Gläubiger müssen in diesem Stadium die Rechtsgrundlage ihrer Forderung nicht nachweisen.
  • Für die Bewerbung sind keine Belege oder Nachweise erforderlich.
  • Das Gericht führt nur eine summarische Prüfung durch, um sicherzustellen, dass die Form und der Inhalt den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erlässt das Gericht den Zahlungsbefehl ohne weitere Prüfung. Die Angabe falscher oder unvollständiger Informationen ist jedoch nach der österreichischen Zivilprozessordnung strafbar.

Fristen und Einwände

Nach der Zustellung hat der Schuldner einen Monat Zeit, dem Zahlungsbefehl zu widersprechen.

  • Diese Frist kann weder verlängert noch verkürzt werden.
  • Legt der Schuldner innerhalb der Frist Widerspruch ein, wird der Zahlungsbefehl aufgehoben und das Verfahren geht in ein ordentliches Gerichtsverfahren über.
  • Reagiert der Schuldner nicht, wird der Zahlungsbefehl automatisch vollstreckbar, so dass der Gläubiger sofort die Vollstreckung einleiten kann.

Brauchen Sie Hilfe beim Inkasso in Österreich?

Haben Sie eine unbezahlte Rechnung von einem österreichischen Kunden? Unsere lokalen Inkassoexperten und Rechtsberater können Ihnen dabei helfen, einen Mahnbescheid zu beantragen oder Ihr gesamtes Inkassoverfahren zu verwalten.

So fangen Sie an:

  1. Laden Sie Ihre Rechnung mit dem Formular auf der rechten Seite hoch.
  2. Unser Team wird Ihren Fall prüfen und sich innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen.
  3. Sie können auch mehr darüber erfahren, wie unser Service funktioniert, oder unsere transparente Preisgestaltung prüfen.

Warten Sie nicht länger mit der Eintreibung Ihrer Forderungen - lassen Sie sich von unseren österreichischen Inkassospezialisten helfen, Ihre Forderungen rasch und legal einzutreiben.

Zögern Sie nicht Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen über wie der Dienst funktioniert oder um sich zu erkundigen über Kosten.

Häufig gestellte Fragen zum Inkasso in Österreich

Wir führen alle außergerichtlichen Inkassoverfahren auf No-Cure-No-Pay-Basis durch, auch in Österreich. Wir berechnen 9,5% Provision. Unser Ziel ist es, den vollen Hauptbetrag zusammen mit den anfallenden Zinsen und Kosten einzutreiben. Sollten Sie sich dafür entscheiden, den Rechtsweg zu beschreiten, gehen wir zu einer Stunden- oder Festpreisvereinbarung über. Es gibt keine versteckten Kosten, und wir werden Sie immer konsultieren, bevor wir weitere Schritte unternehmen.

In Österreich beginnt das Inkassoverfahren mit einer gütlichen Phase, in der der lokale österreichische Partner von Oddcoll eine förmliche Zahlungserinnerung (“Mahnung”) verschickt. Nach österreichischem Recht kann eine pauschale Mahngebühr von 40 € erhoben werden. Reagiert der Schuldner nicht, folgen weitere Mahnungen und Anrufe, in denen deutlich darauf hingewiesen wird, dass rechtliche Schritte eingeleitet werden können. Die meisten österreichischen Forderungen werden in dieser Phase dank proaktiver Kommunikation vor Ort beglichen. Bei Bedarf kann der österreichische Partner von Oddcoll das schnelle Mahnverfahren für unbestrittene Forderungen bis zu 75.000 € einleiten, das oft innerhalb von 8-12 Wochen abgeschlossen ist. Dieser effiziente Ansatz gewährleistet ein professionelles und dennoch sicheres Beitreibungsverfahren, das den österreichischen Rechtsstandards entspricht.

Obwohl das österreichische Recht eine vorherige Mahnung nicht zwingend vorschreibt, ist es am besten, eine solche vor dem Gerichtsverfahren zu versenden. Die Gerichte können Gläubiger bestrafen, die diesen Schritt auslassen. Die österreichische Oddcoll-Vertretung verschickt immer ein förmliches Mahnschreiben und setzt es mit Anrufen oder E-Mails in deutscher Sprache fort, um die Zahlungswahrscheinlichkeit zu erhöhen. Dieses professionelle Vorgehen zeugt von gutem Willen und führt oft zu einer gütlichen Einigung. Wird diese Phase übersprungen, kann dies zu unnötigen Kosten oder einer gerichtlichen Ablehnung führen. Oddcoll stellt daher sicher, dass alle Mahnungen den österreichischen Normen entsprechen, um die Beitreibung zu maximieren und die Position des Gläubigers zu schützen.

Die Fristen variieren je nach Kooperationsbereitschaft des Schuldners. In vielen Fällen werden die Forderungen in der gütlichen Phase innerhalb weniger Wochen beigetrieben. Ist ein gerichtliches Verfahren erforderlich, so kann der Gläubiger im österreichischen Mahnverfahren bei unbestrittenen Forderungen innerhalb von 8-12 Wochen einen Zahlungsbefehl erwirken. Bestrittene oder komplexe Fälle können bis zu einem Jahr dauern. Der österreichische Partner von Oddcoll handelt nach einem Zahlungsverzug schnell und kombiniert juristisches Wissen mit lokalen Verhandlungen, um Verzögerungen zu minimieren. Rasches Handeln innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist verbessert die Beitreibungschancen erheblich, da die meisten gültigen österreichischen B2B-Forderungen vor der Einschaltung des Gerichts beglichen werden.

Die gütliche Phase ist mit dem erfolgsabhängigen Modell von Oddcoll kosteneffizient - keine Zahlung, wenn die Forderung nicht eingetrieben wird. Wenn ein Gerichtsverfahren notwendig wird, liegen die Gerichtsgebühren zwischen 314 € für eine Forderung von 7.000 € und 1.459 € für 70.000 €. In Österreich gilt das Verliererprinzip, d. h. der Schuldner erstattet die üblichen Gerichtskosten, wenn der Gläubiger gewinnt. Die österreichischen Anwälte von Oddcoll bieten volle Kostentransparenz und wickeln die Anmeldungen in deutscher Sprache ab, um Effizienz zu gewährleisten. Dank des strukturierten Verfahrens und der hohen gütlichen Erfolgsquote (rund 80%) werden die meisten Forderungen ohne nennenswerte Prozesskosten beigelegt.

Ja. Ausländische Unternehmen aus EU- und Nicht-EU-Ländern können ihre Forderungen in Österreich über den lokalen Partner von Oddcoll eintreiben. EU-Gläubiger profitieren von vereinfachten Instrumenten wie dem Europäischen Zahlungsbefehl (EPO) oder dem Europäischen Vollstreckungstitel (EEO). Nicht-EU-Gläubiger nutzen das nationale österreichische Verfahren, das effizient und fair bleibt. Alle Verfahren werden in deutscher Sprache abgewickelt, wobei Oddcoll die vollständige Übersetzung und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherstellt. Mit dem Zugang zu Österreichs bester lokaler Agentur erhalten internationale Gläubiger gleiche rechtliche Rechte und ein erfahrenes Team, das die österreichische Geschäftskultur versteht.

Wenn der Schuldner die Forderung bestreitet, wird der Fall in ein ordentliches Zivilverfahren überführt. Je nach Höhe der Forderung wird der Fall vor einem Bezirks- oder Landgericht verhandelt. Der österreichische Anwalt von Oddcoll vertritt dann den Gläubiger und legt alle relevanten Unterlagen wie Verträge, Rechnungen und Korrespondenz vor. Strittige Fälle können länger dauern, aber Österreichs Gerichte sind für ihre Fairness und Effizienz bekannt. Das lokale Team von Oddcoll sorgt für die korrekte Einreichung und Kommunikation in deutscher Sprache, um den Fall zu stärken und die Rechte des Gläubigers zu schützen.

Oddcoll arbeitet exklusiv mit einem leistungsstarken Inkassobüro in Österreich zusammen, das aufgrund seiner nachweislichen Erfolge im grenzüberschreitenden B2B-Inkasso ausgewählt wurde. Das Team vor Ort kommuniziert direkt mit den Schuldnern in deutscher Sprache, wendet gesetzeskonforme Inkassomethoden an und handelt rasch, um Zahlungen einzutreiben. Ihre Vertrautheit mit der österreichischen Geschäftskultur und den rechtlichen Verfahren erhöht die Erfolgsquote erheblich - bis zu 80% der Fälle werden ohne Einschaltung eines Gerichts gelöst. Durch Oddcoll erhalten Sie sofortigen Zugang zu Österreichs bester lokaler Expertise, die eine schnelle, gesetzeskonforme und effektive Eintreibung von Forderungen gewährleistet.

Wie die Eintreibung von Forderungen in Österreich funktioniert

Unternehmen haben wir geholfen, von ihren Kunden im Ausland bezahlt zu werden.
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Wie das Inkasso in Österreich funktioniert

1. Laden Sie Ihre Rechnung hoch

Erstellen Sie ein Konto und laden Sie Ihre Rechnung über die Plattform, API oder CSV hoch - einfach und in Sekundenschnelle.

2. Lokale Experten übernehmen

Unsere ausgewählten Partner in Österreich führen das Inkasso mit wirksamen Maßnahmen, einschließlich Mahnschreiben, Anrufen und rechtlichen Schritten, durch.

3. Bezahlt werden

Sobald die Zahlung abgeschlossen ist, wird das Geld direkt an Sie gesendet – schnell, sicher und unkompliziert.

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