Professionelles Inkasso in Polen
Sie suchen ein zuverlässiges Inkassounternehmen in Polen? Wir sind Experten im polnischen Inkasso und helfen Ihnen gerne weiter. Lesen Sie mehr, um zu lernen wie.
Wie wir Ihnen helfen, von Unternehmen in Polen bezahlt zu werden
Oddcoll ist ein internationales Insolvenzverfahren mit Forderungseinzug Plattform, die für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Forderungen entwickelt wurde. Wir sorgen für schnelle und effektive Ergebnisse, indem wir mit vertrauenswürdigen lokalen Inkassobüros in Polen und weltweit zusammenarbeiten.
Mit nur einem Klick können Sie ein polnisches Inkassobüro beauftragen, gerichtliche oder gütliche Beitreibungsverfahren gegen Ihren Schuldner einzuleiten.
Nach der Prüfung mehrerer Agenturen wird unser vertrauenswürdiger Partner für sie ausgewählt:
- Hohe Verwertungsquoten
- Professionalität
- Ausgezeichnete Kundenzufriedenheit
Unser Inkassobüro in Polen
Unbezahlte Rechnungen können Ihren Cashflow stark beeinträchtigen. Um diese Belastung zu mindern, bietet Oddcoll effizientes internationales Inkasso in Polen, die vor Ort von unserem zuverlässigen Partner in Wrocław bearbeitet werden.
Und so funktioniert es:
- Laden Sie Ihren Claim auf die Oddcoll-Plattform hoch.
- Unser Inkassobüro in Warschau geht direkt gegen den Schuldner vor.
- Nach der Wiederherstellung wird das Geld direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Über unseren polnischen Partner
Unser Inkassobüro in Polen ist vollständig lizenziert und vom Innenministerium validiert, was auch ein lizenziertes Ermittlungsbüro einschließt. Die Aufnahme in die genannten Verbände erforderte eine strenge Prüfung unserer Dienstleistungsqualität und unserer Erfolgsquoten, woraufhin wir aus einem Pool von zahlreichen Bewerbern ausgewählt wurden. Hier finden Sie einige Fragen und Antworten unseres polnischen Partners:
Wie viele Fälle und Kunden bearbeiten Sie monatlich?
Wie hoch ist Ihre Erfolgsquote?
Mit dieser starken lokalen Präsenz und dem internationalen Rückhalt stellen wir sicher, dass Ihr Inkasso in Wrocław und ganz Polen professionell, transparent und effektiv abgewickelt wird.
Das außergerichtliche Inkassoverfahren in Polen
Wir behandeln jeden Fall individuell und passen das Verfahren an die Reaktion des Schuldners an. Im Allgemeinen verläuft die außergerichtliche Forderungseinziehung in Polen in folgenden Schritten:
- Erste Zahlungsaufforderung per Post und E-Mail
- Telefongespräche mit dem Schuldner
- Festlegung einer Rückzahlungsfrist
- Schriftliche Folgeaufforderung, wenn die Forderung unbezahlt bleibt
- Zusätzliche Telefonate
- Letztes schriftliches Ersuchen
- Vorschlag für ein Gerichtsverfahren, wenn alle anderen Maßnahmen fehlschlagen
Weitere Maßnahmen können sein:
- Eintragung des Schuldners in das öffentliche Schuldnerverzeichnis (erfordert eine Vollmacht)
- Besuch im Büro oder in der Wohnung des Schuldners (zusätzliche Gebühr 50 €)
- Versenden von E-Mails oder Textnachrichten
- Beauftragung eines Privatdetektivs (zusätzliche Gebühr je nach Dienstleistung)
Mit diesem strukturierten Ansatz maximiert unser Inkassobüro in Polen die Chancen auf eine Beitreibung ohne sofortige Einschaltung eines Gerichts.
Gerichtliche Schuldeneintreibung in Polen
Wenn außergerichtliche Bemühungen scheitern, können rechtliche Schritte erforderlich sein. Unser Team aus polnischen Inkassoexperten kann Sie effizient durch das gerichtliche Inkassoverfahren in Polen führen und sicherstellen, dass es transparent und überschaubar ist.
Einreichung eines Gerichtsverfahrens
Welches Gericht ist für Wirtschaftsstreitigkeiten zuständig?
- Die Bezirksgerichte (sądy powszechne) fungieren als erstinstanzliche Gerichte für unternehmensbezogene Ansprüche.
- Die regionalen Gerichte oder Berufungsgerichte (sądy apelacyjne) dienen als zweite Instanz.
Rechtliche Vertretung
- In den meisten Fällen können Sie sich selbst ohne einen Rechtsbeistand vertreten.
- In bestimmten Ausnahmefällen, wie z. B. bei Berufungen vor dem Obersten Gerichtshof, ist eine professionelle Rechtsvertretung erforderlich; dies gilt jedoch nur selten für den normalen Forderungseinzug in Polen.
Wie man einen Fall einreicht
- Die Fälle müssen in polnischer Sprache oder mit einer polnischen Übersetzung eingereicht werden.
- Stellen Sie Ihre Forderungen in einer schriftlichen Klage klar und deutlich dar.
Kosten der Rechtsverfolgung und Gerichtsgebühren
Die Kenntnis der möglichen Kosten hilft Ihnen bei der Planung Ihrer Beitreibungsstrategie:
- Die Einreichung einer Klage erfordert die Zahlung von Gerichtsgebühren.
- Werden die Gebühren nicht bezahlt, fordert das Gericht die Zahlung innerhalb von sieben Tagen an. Unbezahlte Gebühren können dazu führen, dass die Klage zurückgegeben wird.
- Wenn Sie den Prozess gewinnen, können die meisten Prozesskosten in der Regel auf die Forderung aufgeschlagen und vom Schuldner zurückgefordert werden.
- Das Gericht entscheidet, welche Kosten der Schuldner übernehmen muss, aber in der Praxis zahlen die Schuldner oft den Großteil.
Erteilung eines ‘Zahlungsbefehls’ in Polen
In Polen können Unternehmen ein spezielles rechtliches Verfahren für unkomplizierte Inkassofälle nutzen, den so genannten Zahlungsbefehl. Dieses Verfahren dient dazu, unkomplizierte Forderungen schnell und kosteneffizient zu bearbeiten, insbesondere wenn es keine offensichtlichen Streitigkeiten zwischen den Parteien gibt.
Wichtigste Punkte zum Zahlungsbefehl
- Gilt unabhängig von der Höhe der Forderung.
- Die Antragsteller können wählen, ob sie ein reguläres Gerichtsverfahren oder einen Mahnbescheid anstreben.
- Die Wahl muss in der Klage angegeben werden.
- Das Verfahren fällt in die Zuständigkeit der Regional- (okręgowy) und Bezirksgerichte (rejonowy).
- Ein Rechtsbeistand ist nicht zwingend erforderlich, so dass er für Unternehmen und Privatpersonen zugänglich ist.
- In der Begründung der Behauptung sollten die Behauptung klar definiert und die Fakten, die sie stützen, dargelegt werden.
Wenn der Schuldner widerspricht
Wenn der Schuldner mit der Forderung nicht einverstanden ist, muss er bei dem Gericht, das den Zahlungsbefehl erlassen hat, schriftlich Widerspruch einlegen oder sich verteidigen. In dieser Erklärung sollte der Schuldner angeben, ob er der Forderung vollständig oder nur teilweise widerspricht. Sobald ein Widerspruch ordnungsgemäß eingereicht wurde, setzt der Richter eine Gerichtsverhandlung an, bei der beide Parteien wie in einem gewöhnlichen Zivilverfahren gehört werden können.
Wenn der Schuldner nicht widerspricht
Wenn der Schuldner nicht widerspricht, erlässt das Gericht den Zahlungsbefehl. Dieser Mahnbescheid dient als rechtlicher Beweis für die Forderung und kann als Grundlage für die Vollstreckung verwendet werden. Da ein Mahnbescheid nicht weiter angefochten werden kann, bietet er eine schnelle und endgültige Möglichkeit zur Beitreibung unbestrittener Forderungen.
Verfahren für geringfügige Forderungen in Polen
Polen bietet auch ein vereinfachtes Verfahren für geringfügige Forderungen in bestimmten Fällen der Forderungseintreibung an. Dieses Verfahren ist für Forderungen aus Verträgen vorgesehen, deren Wert 20.000 PLN nicht übersteigt.
Wichtige Details:
- Eingerichtet gemäß der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 der Kommission Europäisches Parlament und des Rates vom 11. Juli 2007 zielt das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen darauf ab, zivil- und wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks zu vereinfachen und zu rationalisieren.
- In das polnische Recht übernommen durch die Artikel 50521 bis 50527a der polnischen Zivilprozessordnung.
- Anwendbar auf Forderungen, an denen natürliche oder juristische Personen, Organisationen, Mitarbeiter oder Geschäftsinhaber beteiligt sind.
- Ideal für Streitigkeiten mit geringem Streitwert, die eine schnellere und kostengünstigere Eintreibung von Forderungen in Polen ermöglichen.
Vollstreckung eines Urteils in Polen
Die Vollstreckung ermöglicht es dem Staat, Gläubigern bei der Eintreibung rechtmäßig geschuldeter Beträge zu helfen. Um die Vollstreckung einzuleiten:
- Es muss ein vollstreckbarer Titel vorliegen.
- Der Gläubiger muss einen Antrag auf Vollstreckung stellen.
Vollstreckbare Titel dienen als rechtlicher Beweis für das Bestehen der Forderung. Beim Inkasso in Polen gehören zu den vollstreckbaren Titeln:
- Urteile aus ordentlichen Gerichtsverfahren
- Zahlungsaufträge
- Entscheidungen im Verfahren für geringfügige Forderungen
Die Vollstreckungsverfahren in Polen werden durch die polnische Zivilprozessordnung (Kodeks postępowania cywilnego) geregelt. Eine ordnungsgemäße Vollstreckung stellt sicher, dass Gläubiger ihre Forderungen durch staatlich unterstützte Mechanismen effizient eintreiben können.
Insolvenzverfahren in Polen
Wenn ein Unternehmen erhebliche unbezahlte Schulden hat und nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen, kann ein Insolvenzverfahren in Polen notwendig werden. Diese Verfahren sollen die Interessen aller Gläubiger schützen, indem sie allen eine faire Chance geben, ihre Forderungen einzutreiben, während gleichzeitig geprüft wird, ob das insolvente Unternehmen weitergeführt werden kann.
Während des Insolvenzverfahrens umfasst die Konkursmasse alle Vermögenswerte, die sich zum Zeitpunkt der Konkurserklärung im Besitz des Unternehmens befanden, sowie die im Laufe des Verfahrens erworbenen Vermögenswerte (Artikel 62 des Konkursgesetzes). Der Schuldner verliert die Fähigkeit, dieses Vermögen zu verwalten, und es wird ein Syndikus (Treuhänder) bestellt, der die Verwaltung der Masse überwacht. Die Website syndyk übernimmt die Verantwortung sowohl für das Vermögen des Unternehmens als auch für den laufenden Betrieb und stellt sicher, dass alle Maßnahmen mit dem polnischen Recht in Einklang stehen und die Interessen der Gläubiger gewahrt werden.
Fordern Sie jetzt Ihre polnischen Schulden zurück!
Wenn Sie professionelles Inkasso in Polen benötigen, kann Oddcoll Ihnen helfen. Unser polnisches Inkassobüro macht den Prozess einfach: Laden Sie einfach Ihre Rechnung hoch, und wir kümmern uns um den Rest.
Kontaktieren Sie uns hier wenn Sie Fragen haben oder mit der Wiederherstellung beginnen möchten.