Europäischer Forderungseinzug - Vereinfacht mit Oddcoll
Haben Sie Kunden, die über den ganzen Kontinent verstreut sind und ihre Rechnungen nicht bezahlt haben? Das ist kein Problem. Oddcoll kann Ihnen beim europäischen Inkasso helfen, egal wo sich Ihre Kunden befinden. Lesen Sie weiter und erfahren Sie wie.
Europäischer Forderungseinzug in drei einfachen Schritten:
- Sie laden Ihre unbezahlten europäischen Rechnungen hoch.
- Unser Inkassobüro oder unsere Anwaltskanzlei im europäischen Land Ihres Kunden leitet das Inkassoverfahren ein.
- Das Geld wird Ihnen direkt überwiesen, wenn der Schuldner die Zahlung leistet.
Einige Gründe, Oddcoll für den Forderungseinzug in Europa zu nutzen. Die besten nationalen Inkassobüros und Anwaltskanzleien für den Forderungseinzug in Europa. Zahlen Sie nur für erfolgreiches Inkasso. Volle Kenntnis der lokalen Gesetze, der lokalen Kultur und der Geschäftskultur in den verschiedenen europäischen Ländern. Unser lokaler Ansatz. Wir ziehen Ihre Forderungen direkt in dem europäischen Land ein, in dem sich Ihr Schuldner befindet. Was ist Oddcoll? Für Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen im Ausland verkaufen, kann die Einziehung europäischer Forderungen ein Problem darstellen. Unterschiedliche Gesetze, Gepflogenheiten und Kulturen machen es fast unmöglich, Forderungen von einem anderen Land aus einzutreiben. Außerdem benötigen Inkassobüros für die Durchführung von Inkassotätigkeiten nationale Genehmigungen.
Beliebte Länder in Europa für Inkasso:
- Inkasso in Deutschland
- Inkasso in Frankreich
- Inkasso in Spanien
- Forderungseinzug in den Niederlanden
Über Oddcoll - Internationale Plattform zur Forderungseintreibung
Oddcoll ist eine Plattform, die das Inkasso in Europa für Gläubiger vereinfacht.
Wir haben die besten nationalen Inkassobüros und Anwaltskanzleien in Europa zu unserer internationalen Inkassoplattform zusammengeführt.
Dank dieser Struktur können wir unseren Kunden erstklassige europäische Inkassodienstleistungen anbieten, unabhängig davon, wo in Europa sich ihre Schuldner befinden.
Unsere europäischen Inkassobüros und Anwaltskanzleien
In den einzelnen Ländern ist es unterschiedlich geregelt, ob Inkassobüros oder Anwaltskanzleien für die Beitreibung überfälliger Rechnungen zuständig sind.
Wir maximieren Ihre Chancen, bezahlt zu werden, indem wir immer den am besten geeigneten Partner in jedem Land einsetzen.
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Ausgewählte Partner mit guter Erfolgsbilanz.
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Die erforderlichen nationalen Genehmigungen sind vorhanden.
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Kontinuierliche Qualitätsüberwachung zur Sicherung der Ergebnisse.
Risikofreier europäischer Forderungseinzug - No Win, No Fee
Unser Modell ist einfach und transparent:
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Sie zahlen nur, wenn wir erfolgreich eintreiben.
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Eine feste Provision von 9,5% auf eingezogene Beträge.
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Sie erhalten 90,5% der gesammelten Summe.
Das bedeutet, dass wir dasselbe Ziel verfolgen wie Sie: Ihr Geld zurückzubekommen.
Warum die Forderungseinziehung in Europa so komplex ist
Europa besteht aus vielen Ländern mit unterschiedlichen Rechtssystemen, Sprachen und Kulturen. Dies macht das europäische Inkasso zu einer besonderen Herausforderung.
Inkasso in Europa bedeutet, unbezahlte Rechnungen einzutreiben, wenn sich Gläubiger und Schuldner in verschiedenen Ländern befinden (grenzüberschreitende Fälle). Das Verfahren umfasst häufig Folgendes:
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Vorprozessuale Phase (gütliche Einigung)
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Gerichtliche Phase (Gerichtsverfahren)
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Durchsetzungsphase (Zwangseinziehung)
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Insolvenzverfahren wenn der Schuldner insolvent ist
Nationale Gesetze vs. gemeinsame EU-Vorschriften
Im Allgemeinen regeln die nationalen Gesetze, wie Forderungen in jedem Land eingezogen werden. Bei der Einziehung von Forderungen gegenüber einem französischen Schuldner ist zum Beispiel französisches Recht anzuwenden.
Die EU hat jedoch Vorschriften zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen erlassen, wie z. B.:
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Die Brüssel-I-Verordnung - Regeln der Rechtsprechung.
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Die Rom-I-Verordnung - Regeln des anwendbaren Rechts.
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Das Lugano-Übereinkommen - Ausweitung ähnlicher Vorschriften auf Norwegen, die Schweiz und Island.
Die Phase der "einvernehmlichen" Forderungseintreibung in Europa
Der erste Schritt besteht darin, die Wiederherstellung ohne rechtliche Schritte zu versuchen:
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Zahlungserinnerungen und Mahnungen.
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Telefonieren und Verhandeln.
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Drohungen mit rechtlichen Schritten.
Wichtige Punkte:
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Für die Einziehung von Forderungen ist in jedem Land eine nationale Genehmigung erforderlich.
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Lokales Fachwissen ist aufgrund der Unterschiede in Sprache, Kultur und Geschäftspraktiken unerlässlich.
Gerichtliche Eintreibung von Forderungen in Europa
Scheitern die Bemühungen um eine gütliche Einigung, kann ein Gerichtsverfahren notwendig werden. Dies beinhaltet:
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Verklagen des Schuldners vor Gericht, um die rechtliche Anerkennung der Schuld zu erreichen.
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Feststellung der Zuständigkeit (welches Gericht des Landes ist zuständig).
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Bestimmung des anwendbaren Rechts (welches Land ist zuständig).
Zuständigkeitsregeln
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Falls vereinbart, gilt das gewählte Gericht.
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Gibt es keine Vereinbarung, so ist das Land des Schuldners die allgemeine Regel.
Anwendbares Recht
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Zwei Unternehmen können entscheiden, welches Recht für ihre Vereinbarung gilt.
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Ansonsten gilt in der gesamten EU die Rom-I-Verordnung.
Vereinfachte Gerichtsverfahren - "Mahnbescheid" und Bagatellsachen
Viele europäische Länder bieten vereinfachte Gerichtsverfahren für unbestrittene Forderungen an.
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Schneller und billiger als ein ordentliches Gerichtsverfahren.
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Geeignet für unkomplizierte Inkassofälle.
Vollstreckung von Urteilen in Europa
Weigert sich der Schuldner weiterhin zu zahlen, ist eine Vollstreckung im Land des Schuldners erforderlich. Dies kann Folgendes umfassen:
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Beschlagnahme und Versteigerung von Eigentum.
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Beteiligung des Gerichts an der Übertragung von Vermögenswerten.
Ein Urteil aus einem anderen europäischen Land kann in vielen Fällen anerkannt und vollstreckt werden:
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Die Brüssel-I-Verordnung
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Das Lugano-Übereinkommen
EU-Instrumente für die grenzüberschreitende Forderungseinziehung
Um die grenzüberschreitende Einziehung zu erleichtern, hat die EU Instrumente wie z. B:
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Europäischer Vollstreckungstitel
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Europäischer Zahlungsbefehl
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Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen
Diese Instrumente vereinfachen und beschleunigen die grenzüberschreitende Eintreibung von Forderungen innerhalb der EU.
Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen.
Dabei handelt es sich um ein grenzüberschreitendes Verfahren, das zwischen den EU-Mitgliedstaaten bei Streitigkeiten mit geringen Beträgen Anwendung findet. Der Europäische Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen. (EEO) Dieses Verfahren erleichtert die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Das Europäische Mahnverfahren. Hierbei handelt es sich um eine grenzüberschreitende Version des Zahlungsbefehls. Ein Antrag kann von einem anderen EU-Land aus gestellt werden. So funktioniert unser Inkassodienst. Sie benötigen einen Inkassodienst in Europa? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Oddcoll hilft Unternehmen, die Verkäufe im Ausland tätigen und Schwierigkeiten haben, von Kunden in europäischen Ländern bezahlt zu werden. Wenn Sie Fragen zum Forderungseinzug in Europa haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Möchten Sie mit dem Forderungseinzug beginnen? Erstellen Sie einfach ein Konto und laden Sie Ihre europäischen Rechnungen hoch. Sehen Sie, wie einfach es ist, mit Ihrem Fall zu beginnen!