Inkasso Polen

Inkasso in Polen, lokal durchgeführt

Risikofrei. Sie zahlen nur bei Erfolg
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Inkasso vor Ort in Polen

Ich habe Oddcoll bereits an meine Freunde empfohlen, die im Ausland Geschäfte machen.

Sehr zufrieden mit dem Service. Nun, Wunder geschehen nicht, aber es gelang, einige Schulden zu bekommen, was fair genug ist. Ich mag die Schnittstelle, alles ist klar und einfach, alle Schulden und Länder an einem Ort. Sehr guter Kontakt mit lokalen Inkassobüros, die hilfreich sind und schnell antworten. Einfach 5 Sterne!

Adam Siemion |
Warszawa, Polen
Rated 9,3 out of 10 based on 111 reviews on Kiyoh!

Professionelles Inkasso in Polen

Sie suchen ein zuverlässiges Inkassounternehmen in Polen? Wir sind Experten im polnischen Inkasso und helfen Ihnen gerne weiter. Lesen Sie mehr, um zu lernen wie.

Wie wir Ihnen helfen, von Unternehmen in Polen bezahlt zu werden

Oddcoll ist ein internationales Insolvenzverfahren mit Forderungseinzug Plattform, die für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Forderungen entwickelt wurde. Wir sorgen für schnelle und effektive Ergebnisse, indem wir mit vertrauenswürdigen lokalen Inkassobüros in Polen und weltweit zusammenarbeiten.

Mit nur einem Klick können Sie ein polnisches Inkassobüro beauftragen, gerichtliche oder gütliche Beitreibungsverfahren gegen Ihren Schuldner einzuleiten.

Nach der Prüfung mehrerer Agenturen wird unser vertrauenswürdiger Partner für sie ausgewählt:

  • Hohe Verwertungsquoten
  • Professionalität
  • Ausgezeichnete Kundenzufriedenheit

Unser Inkassobüro in Polen

Unbezahlte Rechnungen können Ihren Cashflow stark beeinträchtigen. Um diese Belastung zu mindern, bietet Oddcoll effizientes internationales Inkasso in Polen, die vor Ort von unserem zuverlässigen Partner in Wrocław bearbeitet werden.

Und so funktioniert es:

  1. Laden Sie Ihren Claim auf die Oddcoll-Plattform hoch.
  2. Unser Inkassobüro in Warschau geht direkt gegen den Schuldner vor.
  3. Nach der Wiederherstellung wird das Geld direkt auf Ihr Konto überwiesen.

Über unseren polnischen Partner

Unser Inkassobüro in Polen ist vollständig lizenziert und vom Innenministerium validiert, was auch ein lizenziertes Ermittlungsbüro einschließt. Die Aufnahme in die genannten Verbände erforderte eine strenge Prüfung unserer Dienstleistungsqualität und unserer Erfolgsquoten, woraufhin wir aus einem Pool von zahlreichen Bewerbern ausgewählt wurden. Hier finden Sie einige Fragen und Antworten unseres polnischen Partners:

Wie viele Fälle und Kunden bearbeiten Sie monatlich? 

Wie viel Geld nehmen Sie jeden Monat ein? 

Wie hoch ist Ihre Erfolgsquote? 

Mit dieser starken lokalen Präsenz und dem internationalen Rückhalt stellen wir sicher, dass Ihr Inkasso in Wrocław und ganz Polen professionell, transparent und effektiv abgewickelt wird.


Das außergerichtliche Inkassoverfahren in Polen

Wir behandeln jeden Fall individuell und passen das Verfahren an die Reaktion des Schuldners an. Im Allgemeinen verläuft die außergerichtliche Forderungseinziehung in Polen in folgenden Schritten:

  1. Erste Zahlungsaufforderung per Post und E-Mail
  2. Telefongespräche mit dem Schuldner
  3. Festlegung einer Rückzahlungsfrist
  4. Schriftliche Folgeaufforderung, wenn die Forderung unbezahlt bleibt
  5. Zusätzliche Telefonate
  6. Letztes schriftliches Ersuchen
  7. Vorschlag für ein Gerichtsverfahren, wenn alle anderen Maßnahmen fehlschlagen

Weitere Maßnahmen können sein:

  • Eintragung des Schuldners in das öffentliche Schuldnerverzeichnis (erfordert eine Vollmacht)
  • Besuch im Büro oder in der Wohnung des Schuldners (zusätzliche Gebühr 50 €)
  • Versenden von E-Mails oder Textnachrichten
  • Beauftragung eines Privatdetektivs (zusätzliche Gebühr je nach Dienstleistung)

Mit diesem strukturierten Ansatz maximiert unser Inkassobüro in Polen die Chancen auf eine Beitreibung ohne sofortige Einschaltung eines Gerichts.


Gerichtliche Schuldeneintreibung in Polen

Wenn außergerichtliche Bemühungen scheitern, können rechtliche Schritte erforderlich sein. Unser Team aus polnischen Inkassoexperten kann Sie effizient durch das gerichtliche Inkassoverfahren in Polen führen und sicherstellen, dass es transparent und überschaubar ist.

Einreichung eines Gerichtsverfahrens

Welches Gericht ist für Wirtschaftsstreitigkeiten zuständig?

  • Die Bezirksgerichte (sądy powszechne) fungieren als erstinstanzliche Gerichte für unternehmensbezogene Ansprüche.
  • Die regionalen Gerichte oder Berufungsgerichte (sądy apelacyjne) dienen als zweite Instanz.

Rechtliche Vertretung

  • In den meisten Fällen können Sie sich selbst ohne einen Rechtsbeistand vertreten.
  • In bestimmten Ausnahmefällen, wie z. B. bei Berufungen vor dem Obersten Gerichtshof, ist eine professionelle Rechtsvertretung erforderlich; dies gilt jedoch nur selten für den normalen Forderungseinzug in Polen.

Wie man einen Fall einreicht

  • Die Fälle müssen in polnischer Sprache oder mit einer polnischen Übersetzung eingereicht werden.
  • Stellen Sie Ihre Forderungen in einer schriftlichen Klage klar und deutlich dar.

Kosten der Rechtsverfolgung und Gerichtsgebühren

Die Kenntnis der möglichen Kosten hilft Ihnen bei der Planung Ihrer Beitreibungsstrategie:

  • Die Einreichung einer Klage erfordert die Zahlung von Gerichtsgebühren.
  • Werden die Gebühren nicht bezahlt, fordert das Gericht die Zahlung innerhalb von sieben Tagen an. Unbezahlte Gebühren können dazu führen, dass die Klage zurückgegeben wird.
  • Wenn Sie den Prozess gewinnen, können die meisten Prozesskosten in der Regel auf die Forderung aufgeschlagen und vom Schuldner zurückgefordert werden.
  • Das Gericht entscheidet, welche Kosten der Schuldner übernehmen muss, aber in der Praxis zahlen die Schuldner oft den Großteil.

Erteilung eines ‘Zahlungsbefehls’ in Polen

In Polen können Unternehmen ein spezielles rechtliches Verfahren für unkomplizierte Inkassofälle nutzen, den so genannten Zahlungsbefehl. Dieses Verfahren dient dazu, unkomplizierte Forderungen schnell und kosteneffizient zu bearbeiten, insbesondere wenn es keine offensichtlichen Streitigkeiten zwischen den Parteien gibt.

Wichtigste Punkte zum Zahlungsbefehl

  • Gilt unabhängig von der Höhe der Forderung.
  • Die Antragsteller können wählen, ob sie ein reguläres Gerichtsverfahren oder einen Mahnbescheid anstreben.
  • Die Wahl muss in der Klage angegeben werden.
  • Das Verfahren fällt in die Zuständigkeit der Regional- (okręgowy) und Bezirksgerichte (rejonowy).
  • Ein Rechtsbeistand ist nicht zwingend erforderlich, so dass er für Unternehmen und Privatpersonen zugänglich ist.
  • In der Begründung der Behauptung sollten die Behauptung klar definiert und die Fakten, die sie stützen, dargelegt werden.

Wenn der Schuldner widerspricht

Wenn der Schuldner mit der Forderung nicht einverstanden ist, muss er bei dem Gericht, das den Zahlungsbefehl erlassen hat, schriftlich Widerspruch einlegen oder sich verteidigen. In dieser Erklärung sollte der Schuldner angeben, ob er der Forderung vollständig oder nur teilweise widerspricht. Sobald ein Widerspruch ordnungsgemäß eingereicht wurde, setzt der Richter eine Gerichtsverhandlung an, bei der beide Parteien wie in einem gewöhnlichen Zivilverfahren gehört werden können.

Wenn der Schuldner nicht widerspricht

Wenn der Schuldner nicht widerspricht, erlässt das Gericht den Zahlungsbefehl. Dieser Mahnbescheid dient als rechtlicher Beweis für die Forderung und kann als Grundlage für die Vollstreckung verwendet werden. Da ein Mahnbescheid nicht weiter angefochten werden kann, bietet er eine schnelle und endgültige Möglichkeit zur Beitreibung unbestrittener Forderungen.


Verfahren für geringfügige Forderungen in Polen

Polen bietet auch ein vereinfachtes Verfahren für geringfügige Forderungen in bestimmten Fällen der Forderungseintreibung an. Dieses Verfahren ist für Forderungen aus Verträgen vorgesehen, deren Wert 20.000 PLN nicht übersteigt.

Wichtige Details:

  • Eingerichtet gemäß der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 der Kommission Europäisches Parlament und des Rates vom 11. Juli 2007 zielt das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen darauf ab, zivil- und wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks zu vereinfachen und zu rationalisieren.
  • In das polnische Recht übernommen durch die Artikel 50521 bis 50527a der polnischen Zivilprozessordnung.
  • Anwendbar auf Forderungen, an denen natürliche oder juristische Personen, Organisationen, Mitarbeiter oder Geschäftsinhaber beteiligt sind.
  • Ideal für Streitigkeiten mit geringem Streitwert, die eine schnellere und kostengünstigere Eintreibung von Forderungen in Polen ermöglichen.

Vollstreckung eines Urteils in Polen

Die Vollstreckung ermöglicht es dem Staat, Gläubigern bei der Eintreibung rechtmäßig geschuldeter Beträge zu helfen. Um die Vollstreckung einzuleiten:

  1. Es muss ein vollstreckbarer Titel vorliegen.
  2. Der Gläubiger muss einen Antrag auf Vollstreckung stellen.

Vollstreckbare Titel dienen als rechtlicher Beweis für das Bestehen der Forderung. Beim Inkasso in Polen gehören zu den vollstreckbaren Titeln:

  • Urteile aus ordentlichen Gerichtsverfahren
  • Zahlungsaufträge
  • Entscheidungen im Verfahren für geringfügige Forderungen

Die Vollstreckungsverfahren in Polen werden durch die polnische Zivilprozessordnung (Kodeks postępowania cywilnego) geregelt. Eine ordnungsgemäße Vollstreckung stellt sicher, dass Gläubiger ihre Forderungen durch staatlich unterstützte Mechanismen effizient eintreiben können.


Insolvenzverfahren in Polen

Wenn ein Unternehmen erhebliche unbezahlte Schulden hat und nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen, kann ein Insolvenzverfahren in Polen notwendig werden. Diese Verfahren sollen die Interessen aller Gläubiger schützen, indem sie allen eine faire Chance geben, ihre Forderungen einzutreiben, während gleichzeitig geprüft wird, ob das insolvente Unternehmen weitergeführt werden kann.

Während des Insolvenzverfahrens umfasst die Konkursmasse alle Vermögenswerte, die sich zum Zeitpunkt der Konkurserklärung im Besitz des Unternehmens befanden, sowie die im Laufe des Verfahrens erworbenen Vermögenswerte (Artikel 62 des Konkursgesetzes). Der Schuldner verliert die Fähigkeit, dieses Vermögen zu verwalten, und es wird ein Syndikus (Treuhänder) bestellt, der die Verwaltung der Masse überwacht. Die Website syndyk übernimmt die Verantwortung sowohl für das Vermögen des Unternehmens als auch für den laufenden Betrieb und stellt sicher, dass alle Maßnahmen mit dem polnischen Recht in Einklang stehen und die Interessen der Gläubiger gewahrt werden.


Fordern Sie jetzt Ihre polnischen Schulden zurück!

Wenn Sie professionelles Inkasso in Polen benötigen, kann Oddcoll Ihnen helfen. Unser polnisches Inkassobüro macht den Prozess einfach: Laden Sie einfach Ihre Rechnung hoch, und wir kümmern uns um den Rest.

Kontaktieren Sie uns hier wenn Sie Fragen haben oder mit der Wiederherstellung beginnen möchten.

Häufig gestellte Fragen zum Inkasso in Polen

Wir führen alle außergerichtlichen Inkassoverfahren auf No-Cure-No-Pay-Basis durch, auch in Polen. Wir berechnen 9,5% Provision. Unser Ziel ist es, den vollen Hauptbetrag zusammen mit den anfallenden Zinsen und Kosten einzutreiben. Sollten Sie sich dafür entscheiden, den Rechtsweg zu beschreiten, gehen wir zu einer Stunden- oder Festpreisvereinbarung über. Es gibt keine versteckten Kosten, und wir werden Sie immer konsultieren, bevor wir weitere Schritte unternehmen.

Das Inkasso in Polen beginnt mit einer gütlichen (außergerichtlichen) Phase, in der der lokale Partner von Oddcoll den Schuldner in polnischer Sprache durch formelle Mahnschreiben, Anrufe und Mahnungen kontaktiert. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Zahlung einzutreiben, ohne vor Gericht zu gehen. Reagiert der Schuldner nicht, geht der Fall in die gerichtliche Phase über. Der Gläubiger kann einen gerichtlichen Zahlungsbefehl beantragen oder eine Klage einreichen. Sobald ein Urteil ergangen ist, wird es von einem polnischen Gerichtsvollzieher (komornik) vollstreckt, indem er das Vermögen oder die Bankkonten des Schuldners pfändet. Die Zusammenarbeit mit einem der besten polnischen Inkassobüros vor Ort gewährleistet, dass alle Schritte, von der Kommunikation bis zur Vollstreckung, effizient und im Einklang mit dem polnischen Recht abgewickelt werden.

Die gütliche Phase in Polen konzentriert sich auf die Eintreibung von Zahlungen ohne gerichtliche Schritte. Sie beginnt mit dem Versand eines förmlichen Mahnschreibens in polnischer Sprache, in dem die Höhe der Schulden, das Fälligkeitsdatum und der Hinweis auf mögliche rechtliche Schritte enthalten sind. Unser Partner vor Ort setzt dann mit Mahnanrufen oder E-Mails nach und kann einen Zahlungsplan oder einen Vergleich aushandeln. Eine weitere wirksame Taktik in Polen ist die Eintragung der Schulden in nationale Kreditdatenbanken, wodurch der Schuldner unter Druck gesetzt wird, zu zahlen, um seinen guten Ruf zu schützen. Der polnische Partner von Oddcoll führt all diese Schritte systematisch durch und nutzt dabei seine profunden Ortskenntnisse und die Kommunikation in der Sprache des Schuldners, um eine schnellere und erfolgreichere Beitreibung zu erreichen.

Der Zeitrahmen für die Eintreibung von Unternehmensschulden in Polen hängt von der Komplexität des Falles und der Kooperation des Schuldners ab. Im Allgemeinen kann die gütliche Phase mehrere Wochen bis einige Monate dauern, während ein Gerichtsverfahren den Prozess auf insgesamt 6-24 Monate ausdehnen kann. Wenn die Forderung unbestritten ist, kann innerhalb weniger Monate ein Zahlungsbefehl erlassen werden. Bei strittigen Forderungen dauert es aufgrund von Anhörungen und Rechtsmitteln länger. Die polnische Oddcoll-Agentur arbeitet effizient, um diese Fristen zu verkürzen, und zwar durch eine gut strukturierte Kommunikation, erfahrene juristische Unterstützung und eine schnelle Vollstreckung, sobald ein Urteil ergangen ist. Das Ziel ist immer, die Zahlung so schnell wie möglich und ohne unnötige Kosten oder Verzögerungen zu erhalten.

Wenn sich der Schuldner in Polen weigert, auch nach einem Gerichtsurteil zu zahlen, beginnt die Vollstreckung durch einen öffentlichen Gerichtsvollzieher, den so genannten Komornik. Der Gerichtsvollzieher ist befugt, das Vermögen des Schuldners zu beschlagnahmen, z. B. Guthaben auf Bankkonten, Fahrzeuge, Ausrüstung oder Immobilien. Der Gerichtsvollzieher kann auch Löhne pfänden oder Pfandrechte an Immobilien bestellen. Die Vollstreckungskosten werden zunächst vom Gläubiger getragen, später aber vom Schuldner erstattet. Oddcolls polnisches Inkassobüro vor Ort verwaltet alle Vollstreckungsschritte und stellt sicher, dass das Verfahren dem polnischen Recht entspricht und die Chancen auf eine Eintreibung maximiert werden. Unser Partner steht in engem Kontakt mit dem Gerichtsvollzieher und hält Sie regelmäßig auf dem Laufenden, damit Sie immer über den Stand Ihres Falls informiert sind. Dieser strukturierte Ansatz vor Ort gewährleistet eine effiziente Beitreibung, sobald ein Urteil ergangen ist.

Ja, in Polen können Gläubiger gesetzliche Verzugszinsen für verspätete Zahlungen im Geschäftsverkehr erheben. Der Satz basiert auf dem Referenzzinssatz der Polnischen Nationalbank zuzüglich eines zusätzlichen Prozentsatzes, was ungefähr 7-9% pro Jahr ergibt. Wenn die Parteien vertragliche Zinsen vereinbart haben, können diese höher ausfallen, sind aber auf das Doppelte des gesetzlichen Zinssatzes begrenzt. Der polnische Partner von Oddcoll berechnet den korrekten Zinsbetrag und rechnet ihn zu Ihrer Forderung hinzu, um eine vollständige Entschädigung sicherzustellen. Die Einbeziehung der gesetzlichen Zinsen deckt nicht nur Ihre Verluste ab, sondern setzt den Schuldner auch unter Druck, seine Forderungen schneller zu begleichen. In Polen ist es gängige Praxis, dass professionelle Inkassobüros neben dem geschuldeten Hauptbetrag auch Zinsen und Beitreibungskosten verlangen.

Ausländische Gläubiger können Schuldner, die sich in Polen befinden, vor polnischen Gerichten verklagen. Wenn die Schuld unbestritten ist, kann das Gericht schnell einen Zahlungsbefehl erlassen. In strittigen Fällen wird eine Zivilklage eingereicht, und es werden Anhörungen angesetzt. EU-Unternehmen profitieren auch von vereinfachten europäischen Verfahren wie dem Europäischen Zahlungsbefehl oder dem Europäischen Vollstreckungstitel, die die grenzüberschreitende Eintreibung von Forderungen vereinfachen. Nicht-EU-Gläubiger können nach wie vor vor polnischen Gerichten klagen, benötigen aber möglicherweise beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten. Der polnische Partner von Oddcoll erledigt all diese Formalitäten und vertritt Ihren Fall vor Ort, so dass alle Einreichungen, Übersetzungen und Vollstreckungsschritte korrekt und effizient durchgeführt werden.

Wenn es um rechtliche Schritte geht, variieren die Kosten in Polen je nach Fall. Die Gerichtsgebühren betragen in der Regel etwa 5% des Forderungsbetrags, und die Vollstreckungskosten hängen von der Arbeit des Gerichtsvollziehers ab. Das gütliche Inkasso ist oft erfolgsabhängig, d. h. Sie zahlen nur, wenn die Forderung beigetrieben wird. Der polnische Partner von Oddcoll bietet eine transparente Preisgestaltung und bemüht sich, Rechtskosten, Zinsen und Gebühren nach Möglichkeit vom Schuldner zurückzuerhalten. Dieser “no recovery, no fee”-Ansatz minimiert das finanzielle Risiko und stellt sicher, dass jede Aktion kosteneffizient ist. Die Gesamtkosten belaufen sich in der Regel auf einen geringen Prozentsatz der Schulden, was die Verfolgung von Zahlungen in Polen zu einer lohnenden Investition macht.

Wie die Eintreibung von Forderungen in Polen funktioniert

Unternehmen haben wir geholfen, von ihren Kunden im Ausland bezahlt zu werden.
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Wie das Inkasso in Polen funktioniert

1. Laden Sie Ihre Rechnung hoch

Erstellen Sie ein Konto und laden Sie Ihre Rechnung über die Plattform, API oder CSV hoch - einfach und in Sekundenschnelle.

2. Lokale Experten übernehmen

Unsere ausgewählten Partner in Polen führen das Inkasso mit wirksamen Maßnahmen, einschließlich Mahnschreiben, Anrufen und rechtlichen Schritten, durch.

3. Bezahlt werden

Sobald die Zahlung abgeschlossen ist, wird das Geld direkt an Sie gesendet – schnell, sicher und unkompliziert.

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