Inkassogesetzgebung – Gemeinsamkeiten in europäischen Ländern

Gemeinsamkeit 1: Inkassounternehmen benötigen die Genehmigung der nationalen Behörden, um das Inkasso durch Dritte gegen Schuldner in einem Land durchzuführen.

In den meisten Ländern Europas ist eine Erlaubnis erforderlich, die aufzeigt, dass das Inkassounternehmen im Namen eines Gläubigers agiert. Die Lizenz gilt für Inkassoklagen gegen Schuldner innerhalb der Landesgrenzen.

Zur Veranschaulichung: Eine Forderung gegen ein deutsches Unternehmen muss daher von einem deutschen Inkassounternehmen eingezogen werden, unabhängig davon, in welchem Land sich der Gläubiger befindet.

Gemeinsames Merkmal 2: Regeln zum Schutz der Schuldner vor “schlechtem” Verhalten von Inkassounternehmen.

Um die Integrität der Schuldner zu schützen, gibt es Regeln, wie sich ein Inkassounternehmen bei der Beitreibung von Forderungen verhalten muss.

Wie genau diese Regeln ausgestaltet sind und welche Sanktionen sie verhängen, ist in den europäischen Ländern unterschiedlich.

Beispiele für unautorisierte Methoden sind z. B., dass Inkassounternehmen nicht zu unangemessenen Tageszeiten Kontakt zu Schuldnern aufnehmen dürfen oder Schuldnern mit Klagen ohne jegliche Grundlage drohen.

dass Sie immer einen lokalen Beauftragten zur Einziehung Ihrer Forderungen gegen Ihre Kunden erhalten und dass Ihr Beauftragter die nationalen Inkassogesetze in jedem Einzelfall kennt und einhält.

ODDCOLL

Oddcoll ist ein Service für internationales Inkasso.
Wir machen es für Unternehmen einfach, von ihren Kunden im Ausland bezahlt zu werden.

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