Inkasso in der Schweiz

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Inkasso in der Schweiz, das von einem nationalen Experten durchgeführt wird.

Warten Sie auf die Bezahlung einer Schweizer Rechnung? Wir können Ihnen schnell und einfach helfen. Indem Sie die Forderung bei uns hochladen, wird ein Schweizer Inkassobüro sofort mit der Arbeit an Ihrem Fall beginnen. Lesen Sie weiter, um zu sehen wie.

Drei Schritte zur Bezahlung

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Starten Sie Ihren Schweizer Inkassofall, indem Sie Ihre unbezahlte Rechnung auf unsere Inkassoplattform hochladen.

Unser lokales Inkassobüro in der Schweiz wird sofort mit der Bearbeitung Ihres Falles beginnen.

Sobald der Schuldner zahlt, wird das Geld an Sie überwiesen.

Wir maximieren Ihre Chancen, bezahlt zu werden! Und minimieren Ihren Zeitaufwand.

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Lokale Inkasso-Experten vor Ort in der Schweiz, die wissen, wie man speziell in der Schweiz vorgeht.

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Völlig risikofreies Inkasso. Sie zahlen nichts, wenn wir nicht dafür sorgen, dass Ihr Schuldner zahlt.

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Erledigen Sie Ihre Fälle einfach und schnell über unser Webportal

Unbezahlte Rechnungen gegenüber Kunden im Ausland zu haben, kann frustrierend sein.

Sie fühlen sich vielleicht machtlos, wenn Ihre Kunden im Ausland Ihre Rechnungen nicht bezahlen. Es gibt keine Möglichkeit, Druck auf den Schuldner auszuüben. Aber verzweifeln Sie nicht. Oddcoll hat dieses Problem für internationale Unternehmen gelöst. Wir haben eine Inkassoplattform geschaffen, die die besten Inkassobüros und Anwaltskanzleien in Ländern rund um die Welt zusammenbringt. Das bedeutet, dass Ihnen lokale Expertise zur Verfügung steht, egal wo sich Ihre Kunden befinden. Konkret bedeutet dies, dass unser qualitätsgesichertes Schweizer Inkassobüro Ihre Fälle gegen Ihre Schweizer Kunden bearbeitet. Alles, was Sie tun müssen, ist, ein Konto zu erstellen und Ihre unbezahlte Rechnung hochzuladen.

Unser Inkassobüro in der Schweiz.

Wir freuen uns, Ihnen mit der “LUCIANI GmbH – Büro für Inkassodienste” unseren Inkassopartner in der Schweiz vorstellen zu können. Ein kleines Inkassobüro, dessen Stärke darin liegt, jeden Kunden und Fall mit Engagement und Entschlossenheit zu behandeln.

Beschreiben Sie kurz Ihr Unternehmen.

Wir sind ein kleines Inkassobüro, das alle Arten von Inkassofällen bearbeitet, meist auf Kredit von Privatpersonen und Unternehmen.

Wie hoch ist Ihre Erfolgsquote bei Ihren Inkassofällen in der Schweiz?

Unsere Erfolgsquote liegt zwischen 50 und 100%. Sie ist abhängig von der offenen Forderung.

Wie bearbeiten Sie Ihre Fälle?

Wir schreiben dem Schuldner Briefe und folgen mit Telefonanrufen, um eine Zahlungsvereinbarung mit dem Schuldner zu erreichen, wenn er den geforderten Betrag bis dahin noch nicht gezahlt hat.

Wenn Sie in einem Fall gerichtlich vorgehen und vor Gericht gewinnen, können die Kosten für die gerichtlichen Schritte, die der Kunde bezahlt hat, zu den Schulden hinzugerechnet werden?

Die Kosten hängen vom Streitwert ab und werden durch das Schweizer Recht bestimmt. Die vom Gericht festgestellten und bezahlten Kosten können auf die Schuld angerechnet werden. Die Höhe richtet sich immer nach dem Ausgang des Verfahrens. Wenn wir 100% gewinnen, bekommen wir 100%, wenn wir 50% gewinnen, bekommen wir 50%, usw.

“Gerichtliches” Inkasso in der Schweiz.

Unser Partner vor Ort ist Experte für Inkasso in der Schweiz und weiß, welche Maßnahmen und Taktiken notwendig sind, um einen Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Leider kann es manchmal notwendig sein, rechtliche Schritte gegen einen Schuldner einzuleiten. Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung, wie das Rechtssystem in der Schweiz aufgebaut ist.

Überblick über das Rechtssystem in der Schweiz, wenn Sie Ihren Schweizer Inkassofall vor Gericht bringen müssen.

Die Schweiz ist eine Konföderation von 26 Kantonen und Halbkantonen. Das Land ist in drei Ebenen gegliedert:

  • Die Föderation (der Bundesstaat),
  • die Kantone, und
  • die Gemeinden (lokale Behörden).

Das Zivilverfahren wird hauptsächlich durch die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. (ZPO). Das Gesetz ist 2011 in Kraft getreten. Dies war eine gesetzgeberische Anstrengung mit dem Ziel, die Prozessgesetze in der Schweiz zu harmonisieren, die zuvor in jedem Kanton unterschiedlich und individuell waren. Die Organisation des Gerichtswesens ist aber nach wie vor zu einem großen Teil den Kantonen überlassen. Die Kantone sind für die ersten beiden Instanzen des Zivilprozesses und damit für das gerichtliche Inkasso in der Schweiz zuständig.

Die erstinstanzlichen Gerichte eines Kantons werden Bezirksgerichte genannt. Jeder Kanton hat eine zweite Instanz, an die eine Partei Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz einlegen kann, wenn sie damit nicht zufrieden ist. Darüber hinaus können diese Gerichte als erste Instanz für zivilrechtliche Streitigkeiten fungieren, wenn der Streitwert 100 000 CHF übersteigt. Es ist jedoch die Zustimmung des Beklagten erforderlich, um die erste Instanz zu “überspringen”.

Es gibt auch ein spezielles Gericht (Handelsgericht). Ein spezielles Handelsgericht, das alle Kantone einrichten können, wenn sie es wünschen. In vielen Handelssachen mit internationalem Bezug ist dies das zuständige Gericht (wenn es im betreffenden Kanton angesiedelt ist). Der Streitwert muss jedoch mindestens CHF 30’000 betragen.

Der Gang zum Gericht mit Ihrem Schweizer Inkassofall.

Schritt 1. Schlichtungsversuch.

Um zu versuchen, eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen, bevor der Fall vor Gericht geht, gibt es nach Schweizer Recht bestimmte Anforderungen an Schlichtungsversuche. Daher gibt es in jedem Kanton mindestens eine Schlichtungsstelle. Es gibt Ausnahmen, bei denen die Parteien das obligatorische Schlichtungsverfahren nicht durchlaufen müssen. Bei Inkassofällen in der Schweiz sind dies die Fälle im summarischen Verfahren sowie die Fälle vor dem Handelsgericht.

Bei der Schlichtungsverhandlung treffen sich die Parteien und versuchen, eine Einigung zu erzielen. Wenn eine der Parteien aus dem Ausland kommt, kann sie sich bei der Verhandlung durch ihren Anwalt vertreten lassen.

Liegt der Streitwert unter CHF 2 000, kann die Behörde tatsächlich einen Entscheid fällen (wenn der Antragsteller dies wünscht). Bei Beträgen zwischen CHF 2 000 und CHF 5 000 kann die Behörde den Parteien einen Vorschlag als konstruktive Lösung unterbreiten. Der Vorschlag wird in ein Urteil umgewandelt, wenn keine Partei innerhalb von 20 Tagen Einspruch gegen den Vorschlag erhebt.

Einigen sich die Parteien in den Verhandlungen, wird die Vereinbarung so verbindlich wie ein Gerichtsentscheid. Wenn sich die Parteien nicht einigen können, kann der Gläubiger den Fall vor Gericht bringen.

Schritt 2. Gerichtsverfahren.

Der nächste Schritt ist, die Schweizer Inkassosache vor Gericht zu bringen. Dabei stehen dem Gläubiger grundsätzlich drei verschiedene Gerichtsverfahren zur Verfügung.

Ordentliches Gerichtsverfahren:

Das ordentliche Gerichtsverfahren wird bei Geldstreitigkeiten angewendet, wenn die Forderung CHF 30 000 übersteigt. Das Verfahren wird durch eine vom Gläubiger eingereichte Klageschrift eingeleitet, in der die Parteien, der Sachverhalt, die Forderung und die Beweismittel aufgeführt sind. Der Beklagte hat dann die Möglichkeit, eine Erwiderung auf den Mahnbescheid einzureichen. Es folgt eine mündliche Hauptverhandlung, in der die Parteien ihre Argumente mündlich vortragen können.

Vereinfachtes Gerichtsverfahren:

Für Streitigkeiten unter CHF 30 000 gibt es ein vereinfachtes Verfahren. Diese Verfahren sind weniger formell als die ordentlichen Verfahren und erlauben es den Gerichten, eine aktivere Rolle bei der Führung der Verhandlungen zu übernehmen.

Das summarische Gerichtsverfahren in der Schweiz.

Dieses Verfahren steht in einigen Fällen als Alternative zur Verfügung und soll noch schneller, einfacher und kostengünstiger sein als andere Verfahren. Das Verfahren ist vor allem für Fälle gedacht, die nicht strittig sind oder die sehr “einfach” sind. Das heißt, bei denen die Rechtslage sehr eindeutig ist oder bei denen der Sachverhalt leicht durch Dokumente nachgewiesen werden kann.

Andere Fragen, wenn Sie einen Fall vor Gericht bringen.

Wann ist ein Anspruch in der Schweiz verjährt? Grundsätzlich gilt, dass ein Anspruch in der Schweiz nach 10 Jahren verjährt ist. Danach kann der Anspruch nicht mehr vor Gericht gebracht werden. (Es gibt Ausnahmen von dieser Verjährungsfrist.)

Muss ein Gläubiger durch einen Anwalt vertreten werden? Nein, nach Schweizer Recht gibt es kein solches Erfordernis.

Welche Sprache kann vor Gericht verwendet werden? Das hängt von der Sprache ab, die im jeweiligen Kanton verwendet wird. Bei Streitigkeiten, bei denen der Kläger aus einem anderen Land stammt, akzeptiert das Gericht in der Regel Dokumente in englischer Sprache.

Vollstreckung einer Forderung in der Schweiz.

Kurz gesagt geht es bei der Vollstreckung einer Forderung darum, mit Hilfe der Behörden zwangsweise Eigentum von einem Schuldner an einen Gläubiger zu übertragen.

Die Vollstreckung von Geldforderungen wird durch das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz geregelt. Das Gesetz regelt ein Verfahren, bei dem die Forderung eines Gläubigers dadurch befriedigt wird, dass das Vermögen des Schuldners verwertet und an den Gläubiger übertragen wird oder alternativ der Schuldner in Konkurs geht und das gesamte Vermögen des Schuldners zur Verteilung an die Gläubiger verwertet wird.

Das Verfahren wird dadurch eingeleitet, dass ein Gläubiger formell einen Antrag auf Vollstreckung bei den Vollstreckungsbehörden stellt. In der Regel am Ort des Sitzes des Schuldners.

Der Schuldner wird von dem Antrag benachrichtigt und hat zwanzig Tage Zeit, die Forderung zu begleichen oder sie innerhalb von zehn Tagen zu bestreiten. Wird beides nicht getan, fährt die Behörde mit der Vollstreckung der Forderung fort.

Wenn der Gläubiger einen Vollstreckungstitel hat (z. B. ein Urteil aus einem Gerichtsverfahren), kann der Gläubiger die Behörde bitten, das Bestreiten der Forderung außer Acht zu lassen. Dies tut der Gläubiger im summarischen Verfahren vor Gericht.

Wir helfen Ihnen gerne beim Inkasso in der Schweiz. Wir haben die lokale Expertise, um Ihnen schnell und effizient zu helfen!

Sehen Sie, wie einfach es ist, mit Ihrem Fall anzufangen!

ODDCOLL

Oddcoll ist ein Service für internationales Inkasso.
Wir machen es für Unternehmen einfach, von ihren Kunden im Ausland bezahlt zu werden.

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