Inkasso in Österreich

  • Inkasso in Österreich, durchgeführt vor Ort.
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Die Inkassodienstleistungen von Oddcoll in Österreich.

Haben Sie eine Forderung in Österreich einzutreiben? Die Beauftragung eines Inkassounternehmens in Österreich könnte die beste Lösung für Sie sein. Wenn Sie versuchen, eine Forderung gegen einen ausländischen Kunden einzutreiben, werden Sie mit ungewohnten Gesetzen und Vorschriften konfrontiert, im Vergleich zu denen, an die Sie gewöhnt sind. Das macht das Inkasso in Österreich zu einem mühsamen Prozess. Unser lokales Inkassobüro in Österreich hat die Erfahrung, das Wissen und die Mittel, um Sie bei der Eintreibung Ihrer Forderung in Österreich zu unterstützen. Lesen Sie weiter, um herauszufinden, wie.

3 Schritte zur Eintreibung Ihrer Forderungen bei Schuldnern in Österreich

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Sie laden Ihre überfällige Rechnung gegen Ihren österreichischen Kunden auf unserer Plattform für Inkasso hoch.

Unser österreichisches Inkassobüro beginnt sofort mit den Maßnahmen zum Forderungseinzug in Österreich.

Wenn Ihr Geld eingetrieben wurde, wird es direkt auf Ihr registriertes Bankkonto überwiesen.

Vorteile der Nutzung von Oddcoll für das Inkasso in Österreich

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Inkassoexperte vor Ort in Österreich, der Ihre Rechnungen eintreibt.

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Zahlen Sie nur, wenn wir erfolgreich sind.

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Spezialisten für die österreichische Gesetzgebung zur Forderungseintreibung.

Eine einfache Lösung, um bezahlt zu werden.

Oddcoll – eine Plattform für internationales Inkasso mit lokalisierten Inkassobüros und Anwaltskanzleien rund um den Globus.

Dies bedeutet, dass wir erstklassige österreichische Inkassobüros haben, die unsere Fälle bearbeiten und Forderungen gegen verschuldete Unternehmen in Österreich eintreiben. Alle österreichischen Inkassobüros, für die wir uns entschieden haben, sind Mitglieder der Österreichischen Gemeinschaft der Inkassobüros und haben großartige Bewertungen von ihren Kunden erhalten, um ihre Kompetenz zu rechtfertigen.

Nachdem wir im Laufe der Jahre mit einer Vielzahl von österreichischen Inkassounternehmen zusammengearbeitet haben, haben wir uns seit langem für die Zusammenarbeit mit der Demondo GmbH und CO. KG entschieden, da sie die höchste Erfolgsquote liefern und die Kunden mit ihrer Arbeit außerordentlich zufrieden sind.

Unser Inkassobüro in Österreich.

Welche Vorteile hat es, wenn Sie Ihre Forderungen von einem Inkassobüro in Österreich eintreiben lassen? Aufgrund der nationalen österreichischen Gesetzgebung und Geschäftskultur benötigen Sie ein österreichisches Inkassobüro, um Ihre Forderung effektiv einzutreiben. Damit maximieren Sie Ihre Chancen, bezahlt zu werden, und stellen sicher, dass die Forderungseinziehung gesetzeskonform erfolgt.

Unser österreichisches Inkassobüro ist die Demondo GmbH & CO. KG.

Können Sie Ihr Unternehmen kurz beschreiben?

Die Wurzeln von Demondo liegen im klassischen Inkassogeschäft. Mit Straetus Deutschland konnten wir am Markt viel bewegen und blicken auf eine lange und fruchtbare Geschichte zurück. Unsere Stärke war es schon immer, auf die speziellen Anforderungen unserer Kunden einzugehen und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. So haben wir zunehmend individuelle Projekte für anspruchsvolle Kunden aus den unterschiedlichsten Branchen umgesetzt und ein einzigartiges Know-how entwickelt.

Wie sieht Ihr Inkassoprozess aus?

Unsere Lösungen umfassen Schuldnerportale, innovative Bezahlmöglichkeiten, modernste Reporting-Tools bis hin zu leistungsfähigen Lösungen für große Verbände. Ein besonderer Schwerpunkt unseres Portfolios liegt auf dem internationalen, weltweiten Inkasso. Unsere Lösungen ermöglichen es Ihnen, Ihre Geschäftsaktivitäten weltweit von einem einzigen Arbeitsplatz aus zu überwachen.

Bekommt der Kunde bei einem Rechtsstreit die Kosten zurück, die er zahlen muss?

Im Normalfall zahlt jede Partei für sich selbst, aber wenn der Fall von uns gewonnen wird, zahlt der Schuldner die Kosten und andersherum.

Gerichtliches Inkasso in Österreich.

Wenn es unserem österreichischen Partner nicht gelingt, Ihr Geld auf freiwilliger Basis einzutreiben, kann der nächste Schritt darin bestehen, rechtliche Schritte einzuleiten.

Welches Gericht ist zuständig?

In Zivilsachen sind in erster Instanz die Bezirksgerichte und Landesgerichte zuständig. Die Landesgerichte verhandeln u.a. Fälle aus dem Arbeits-, Pensions- und Sozialversicherungsrecht, die staatlich gefördert werden. Nur in Wien gibt es ein anderes Bezirksgericht für Handelssachen, ein anderes Handelsgericht und ein anderes Arbeits- und Sozialgericht.

Die Zuståndigkeit ist grundsåtzlich nach der Art des Anspruchs auf die Gerichte verteilt und hångt fçr alle Angelegenheiten, die nicht auf diese Weise den Amts- oder Landgerichten zugeordnet sind, allein von der jeweiligen Summe ab. Die Art des Falles überlagert konsequent das Wertkriterium.

Die Bezirksgerichte sind zuständig, wenn der Streitwert bis zu 15.000 EUR beträgt, die Landgerichte sind zuständig, wenn der Streitwert über 15.000 EUR liegt.

In der Regel werden die Klagen am ursprünglichen Gerichtsstand des Klägers eingereicht. Der ursprüngliche Gerichtsstand einer natürlichen Person richtet sich typischerweise nach dem Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthalt; eine natürliche Person kann mehr als einen gewöhnlichen Gerichtsstand haben. Der ursprüngliche Gerichtsstand einer juristischen Person richtet sich nach dem Ort ihres Sitzes.

Wie eröffne ich einen Fall vor Gericht?

Fälle sollten an die Korrespondenzadresse des Gerichts geschickt werden. Für den Fall, dass eine der Parteien eine Klage bei Gericht einreichen möchte, sollte sie diese an die Geschäftsstelle des Gerichts übermitteln oder in den vom Gericht angegebenen Posteingang einwerfen.

Falls kein Anwaltszwang besteht und die Partei nicht durch einen Rechtsbeistand vertreten ist, kann die Sache auch mündlich bei dem für die Sache zuständigen Amtsgericht oder bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die Partei ihren Wohnsitz hat, eingereicht werden.

Bei allen Gerichten ist die Amtssprache Deutsch. Bei einigen wenigen Gerichten ist auch Burgenlandkroatisch, Slowenisch oder Ungarisch als Amtssprache für Minderheitensprachgruppen zugelassen.

Muss ich Gerichtsgebühren bezahlen?

Gerichtsgebühren werden fällig, wenn eine Zivilklage bei Gericht eingereicht wird; sie dienen lediglich dazu, die allgemeinen Kosten der Klage in der ersten Instanz zu decken. Die Gebühren sind in der Regel nach der Höhe des Streitwerts gestaffelt. Sie sind bei Klageerhebung zu entrichten (direkt beim Gericht in bar, per Lastschrift oder Kreditkarte oder per Überweisung auf das Konto des Gerichts mit dem Vermerk “Gerichtskosten” und den Namen der betroffenen Parteien). Wie die Anwaltskosten bezahlt werden, richtet sich nach der individuellen Vereinbarung.

Antrag auf “Mahnbescheid” in Österreich

Für Zahlungsansprüche gibt es in Österreich ein spezielles Gerichtsverfahren, das es einfacher, billiger und schneller macht, ein Urteil zu bekommen, als in einem normalen Gerichtsverfahren.

Tatsächlich werden die meisten Zahlungsansprüche in Österreich in diesem vereinfachten, schnellen Mahnverfahren online bearbeitet.

Seit dem 1. Juli 2009 ist das Mahnverfahren auf Beträge bis zu 75.000 Euro beschränkt. Klagen über Beträge, die über dieser Grenze liegen, sind im “normalen” Zivilprozess als Vorverfahren einzureichen.

Das Mahnverfahren ist in Österreich für Forderungen bis zu der oben erwähnten Grenze obligatorisch.

Zahlungsansprüche bis zu EUR 15.000,- (seit 1.1.2013) sollten bei einem Bezirksgericht eingereicht werden.

Für Beträge über 15.000 EUR ist ein Gericht erster Instanz zuständig, es sei denn, sie fallen in die Zuständigkeit des Bezirksgerichts.

Antragsteller, die einen Mahnbescheid für Beträge über 5.000 EUR beantragen, sollten über eine angemessene rechtliche Vertretung verfügen.

Die Regeln für den Inhalt eines Antrags auf Erlass eines “Zahlungsbefehls” unterscheiden sich nicht grundsätzlich von den Regeln für die Verwaltung von Forderungen, die nach dem “herkömmlichen” System eingereicht werden. Allerdings muss der Gläubiger in einem Antrag auf Erlass eines Zahlungsbefehls die berechtigten Gründe, auf denen die Forderung beruht, nicht darlegen.

Das Mahnverfahren in Österreich ist eine Methode, bei der es keine Verpflichtung zur Vorlage von Beweisen gibt. Daher müssen bei der Beantragung eines Mahnbescheids keine Dokumente zur Begründung der Forderung vorgelegt werden. Wie dem auch sei, Gläubiger, die einen “Zahlungsbefehl” betrügerisch beantragen, indem sie gefälschte oder unzureichende Daten für ihren Antrag angeben, werden nach der österreichischen Zivilprozessordnung mit einer Geldstrafe belegt.

Das Gericht prüft den Antrag lediglich oberflächlich. Es achtet nicht darauf, dass der Inhalt vollständig korrekt ist, sondern prüft lediglich die rechtliche Begründung. Wenn der Antrag die inhaltlichen und strukturellen Voraussetzungen erfüllt, erlässt das Gericht einen “Mahnbescheid”.

Die Einspruchsfrist gegen den Mahnbescheid beträgt einen Monat, beginnend mit dem Tag der Zustellung einer dokumentierten Kopie des Mahnbescheids. Das Gericht kann diese Ausschlussfrist nicht erweitern oder verkürzen.

Auswirkung eines Widerspruchs.

Legt der Antragsgegner fristgerecht Widerspruch ein, gilt der Zahlungsbefehl als nichtig. Das Gericht geht daraufhin in das “normale” Verfahren über und verhandelt über die Anklage und die dagegen erhobenen Einsprüche.

Auswirkung des fehlenden Einspruchs.

Der Antrag auf “Mahnbescheid” ist in Österreich ein einfaches und einstufiges Verfahren. Legt der Prozessbeteiligte keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein oder unterlässt er dies fristgerecht, wird dieser folglich vollstreckbar, ohne dass es eines weiteren Antrags des Antragstellers bedarf.

Benötigen Sie eine Inkassodienstleistung in Österreich? Haben Sie eine unbezahlte Rechnung mit einem österreichischen Kunden? Unsere österreichischen Inkassoexperten und Rechtsberater helfen Ihnen gerne bei der Bewältigung Ihrer Zahlungsschwierigkeiten. Zögern Sie nicht, uns für weitere Informationen anzusprechen. Sie wollen nicht auf Ihre Zahlung warten? Überweisen Sie Ihre Rechnung sofort an uns. Unsere Experten werden sich direkt an die Arbeit machen. Füllen Sie das Formular auf der rechten Seite aus und wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Oder lesen Sie, wie der Service funktioniert oder was er kostet.

Sehen Sie, wie einfach es ist, mit Ihrem Fall anzufangen!

ODDCOLL

Oddcoll ist ein Service für internationales Inkasso.
Wir machen es für Unternehmen einfach, von ihren Kunden im Ausland bezahlt zu werden.

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