Inkasso in Malaysia

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Effektive und risikofreie Eintreibung von Forderungen gegenüber Unternehmen in Malaysia.

Beginnen Sie noch heute mit der Beitreibung Ihrer Forderungen gegenüber Schuldnern in Malaysia. In nur wenigen Minuten können Sie ein Inkassobüro in Malaysia mit der Eintreibung Ihrer unbezahlten Forderungen beauftragen. Lesen Sie weiter und erfahren Sie, wie!

Forderungseinzug in Malaysia in drei einfachen Schritten.

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Unser malaysisches Inkassobüro wird dann sofort geeignete und effektive Maßnahmen gegen Ihren Schuldner einleiten, die in Malaysia funktionieren.

Wenn unser Inkassobüro die Forderung erfolgreich eingetrieben hat, wird das Geld an Sie überwiesen.

Einige Vorteile der Zusammenarbeit mit Oddcoll.

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Effiziente Beitreibung durch einen lokalen Inkassospezialisten vor Ort in Malaysia.

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Einfach zu nutzender Cloud-Service für Ihre Fälle.

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Sie zahlen nichts, wenn wir Ihre Forderung nicht eintreiben können.

Was macht Oddcoll zu einer guten Option für den Forderungseinzug in Malaysia.

Internationales Inkasso ist knifflig, da es sehr schwierig ist, einen Schuldner zur Zahlung zu bewegen, wenn man sich in einem anderen Land befindet. Es wird ein ortsansässiges Inkassobüro oder eine Anwaltskanzlei benötigt. Jemanden, der die örtlichen Gesetze, Gepflogenheiten und Verfahrenswege kennt.

Wir sorgen dafür, dass unsere Kunden in der bestmöglichen Position sind, um von ihren Schuldnern bezahlt zu werden, ganz gleich, wo auf der Welt sie sich befinden. Wir tun dies über eine einzigartige internationale Inkassoplattform, die die besten Inkassobüros und Anwaltskanzleien der Welt zusammenbringt.

Das bedeutet, dass unser qualitätsgesichertes und ausgewähltes Inkassobüro in Malaysia sofort die notwendigen Schritte zur Forderungseintreibung in Ihrem Namen einleitet, wenn Sie Ihren Fall bei uns einreichen.

Unser Inkassobüro mit Sitz in Malaysia wird direkt Maßnahmen zur Beitreibung Ihrer Forderung einleiten!

Wir freuen uns, Upper Class Collections als unser Inkassobüro in Malaysia ankündigen zu können. Sie werden sofort mit den Inkassomaßnahmen in Malaysia beginnen, wenn Sie einen Fall starten.

Das Inkassoverfahren in Malaysia.

Im Folgenden finden Sie einige Informationen darüber, wie das Inkassoverfahren funktioniert, wenn Sie einen Schuldner in Malaysia haben. Die Zahlung wird in erster Linie durch Überredung und Verhandlung angestrebt. Wenn das nicht ausreicht, müssen Sie möglicherweise vor Gericht gehen. Wenn ein Schuldner zahlungsunfähig ist und nicht über genügend Vermögen verfügt, um seine Schulden zu begleichen, kann auch ein Insolvenzverfahren in Betracht gezogen werden.

Außergerichtliche Schuldeneintreibung in Malaysia.

In erster Linie versuchen die Inkassobüros in Malaysia, vom Schuldner Zahlungen zu erhalten, ohne vor Gericht gehen zu müssen. Stattdessen versuchen sie, den Schuldner durch Druck und Überzeugungsarbeit zur Zahlung seiner Schulden zu bewegen.

Wie funktioniert das?

Der Schuldner wird auf verschiedenen Wegen kontaktiert, z. B. per Telefon oder Brief, und es wird ihm klar gemacht, dass eine Nichtzahlung dazu führen kann, dass der Fall vor ein Gericht in Malaysia gebracht wird.

Wenn ein lokaler malaysischer Spezialist diese Art von Forderung stellt und die Konsequenzen auf diese Weise beschreibt, ist der Schuldner viel kooperativer. Der Schuldner ist sich bewusst, dass der Fall viel näher an einer Eskalation ist, wenn er von einem lokalen Inkassospezialisten bearbeitet wird, der mit allen Verfahren und rechtlichen Vorschriften in Malaysia vertraut ist.

Die meisten Fälle werden in dieser Phase der außergerichtlichen Eintreibung in Malaysia gelöst.

Gerichtliche Inkasso in Malaysia.

Das Rechtssystem in Malaysia.

Malaysia ist eine Föderation von Bundesstaaten und föderalen Territorien. Bundesgesetze, die vom malaysischen Parlament erlassen werden, gelten im ganzen Land. Außerdem gibt es Gesetze der einzelnen Bundesstaaten, die von den Gesetzgebern der einzelnen Bundesstaaten erlassen werden und in jedem Bundesstaat gelten. Das wichtigste Gesetz in Malaysia ist die Bundesverfassung. Sie bildet den rechtlichen Rahmen für Gesetze, Gesetzgebung, Gerichte und andere administrative Aspekte des Rechts. Sie definiert auch die Regierung und den Monarchen und ihre Befugnisse sowie die Rechte der Bürger. In Situationen, in denen es kein Gesetz gibt, das einen bestimmten Sachverhalt regelt, kann das Fallrecht Anwendung finden.

Das Rechtssystem in Malaysia basiert im Wesentlichen auf dem britischen Common Law, das eine direkte Folge der britischen Kolonialisierung des Landes ist. Vor der Unabhängigkeit im Jahr 1957 wurden die meisten britischen Gesetze importiert und entweder in das lokale Recht übernommen oder einfach als Fallrecht angewandt.s

Für Muslime gilt das islamische Recht (Syaria). Bei den islamischen Gesetzen handelt es sich zumeist um Zivilgesetze, die sich auf zivilrechtliche Angelegenheiten von Privatpersonen beziehen. Die Syariah-Regeln werden von verschiedenen Sultanen festgelegt, die in ihren jeweiligen Regionen als Oberhaupt der islamischen Religion fungieren.

 

Die Struktur der Gerichte.

In Malaysia gibt es fünf Ebenen von Gerichten (hier in aufsteigender hierarchischer Reihenfolge)

1. Magistratsgericht,
2. Sessions Court,
3. Oberster Gerichtshof,
4. Berufungsgericht,
5. Das Bundesgericht.

Bundesgericht: Das Bundesgericht ist das höchste Gericht Malaysias. Das Bundesgericht kann über Berufungen gegen zivilrechtliche Entscheidungen des Berufungsgerichts entscheiden.

Berufungsgericht: Der Court of Appeal entscheidet in der Regel über alle zivilrechtlichen Berufungen gegen Entscheidungen des High Court.

High Courts: Die High Courts haben eine allgemeine Aufsichts- und Überprüfungsbefugnis über alle nachgeordneten Gerichte und sind für Berufungen von nachgeordneten Gerichten in Zivil- und Strafsachen zuständig. Die High Courts sind in der Regel für Zivilsachen zuständig, bei denen der Streitwert 1 000 000 RM übersteigt, mit einigen wenigen gesetzlichen Ausnahmen. Die High Courts sind auch für alle Konkurs- und Liquidationsfälle von Unternehmen zuständig.

Subordinate Courts:

Die Magistrates’ Courts und Sessions Courts in Malaysia sind sowohl für Straf- als auch für Zivilsachen zuständig.

Sessions-Gerichte: Die Sessions Courts verhandeln Fälle, bei denen der Streitwert 1 000 000 RM nicht übersteigt. Ein Sessions Court ist für alle Zivilsachen im Zusammenhang mit Autounfällen, Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern und Vollstreckungsmaßnahmen zuständig.

Magistratsgerichte: Magistrate werden unterteilt in First Class Magistrates und Second Class Magistrates, wobei erstere juristisch qualifiziert sind und über größere Befugnisse verfügen.

Magistrat erster Klasse: Ein First Class Magistrate kann Zivilverfahren verhandeln, bei denen der Streitwert 100.000 RM nicht übersteigt.
Second Class Magistrate: Zivilgerichtsbarkeit: Ein Second Class Magistrate kann eine Zivilsache verhandeln, deren Streitwert 10 000 RM einschließlich Zinsen nicht übersteigt.

 

Die Einleitung eines Gerichtsverfahrens:

Ein Zivilverfahren wird entweder eingeleitet durch:

– durch eine Vorladung (“writ”).
In Fällen, in denen ein wesentlicher Sachverhalt strittig ist, soll ein “writ” das Verfahren einleiten.

– eine “einleitende Vorladung”.
Wenn es nur wenige Unstimmigkeiten in Bezug auf den Sachverhalt gibt und die Hauptfrage stattdessen darin besteht, wie das Gesetz anzuwenden ist, kann das Verfahren durch eine “originating summons” eingeleitet werden.

Zusammenfassendes Urteil: In einigen Fällen kann ein Kläger ein so genanntes summarisches Urteil beantragen. Dabei handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren mit einem vereinfachten Urteil, das nicht den gesamten Rechtsweg durchläuft. Es gilt nur für Fälle, die durch einen “Erlass” eingeleitet werden. Die Umstände des Falles müssen dafür geeignet sein. Dazu gehört, dass der Beklagte weder die Absicht noch die Realität hat, sich gegen die Klage zu verteidigen. Es eignet sich daher hervorragend für die gerichtliche Eintreibung von Schulden in Malaysia, wenn der Schuldner eine Schuld nicht bezahlt, ohne dass es ein rechtliches Argument für die Nichtbezahlung gibt.

Versäumnisurteil: Eine andere Art von vereinfachtem Urteil kann ebenfalls in Betracht gezogen werden. Dabei handelt es sich um ein so genanntes Versäumnisurteil, das ergehen kann, wenn der Beklagte nicht auf den Mahnbescheid reagiert.

 

Wer trägt die Kosten des Rechtsstreits?

Können die Kosten für die gerichtliche Eintreibung von Forderungen in Malaysia im Wege eines Rechtsstreits dem Schuldner auferlegt werden?

Ein Gericht kann die Kosten auf die unterlegene Partei abwälzen. Wie hoch der Anteil der Kosten ist, der auf die unterlegene Partei übertragen wird, hängt vom jeweiligen Fall ab. Dabei spielen Faktoren wie der Umfang des Falles, die rechtliche Komplexität usw. eine Rolle.

 

Wann verjährt eine Forderung, so dass sie nicht mehr rechtlich verfolgt werden kann?

Was die Verjährungsfristen für Vertragsverletzungen betrifft, so verjährt ein Anspruch sechs Jahre nach dem Zeitpunkt der Vertragsverletzung. In Fällen, in denen ein Urteil auf dem Rechtsweg erwirkt wurde, verjährt das Urteil nach zwölf Jahren, wobei es bis dahin vollstreckt werden muss.

 

Alternative Streitbeilegung.

Gibt es alternative Streitbeilegungsmethoden zur gerichtlichen Geltendmachung einer Forderung in Malaysia?

Die Alternativen zu einer Zivilklage des Schuldners sind Schlichtung oder Schiedsverfahren.

Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, das durch das Mediationsgesetz von 2012 geregelt wird. Die Kommunikation und die Verhandlungen werden durch die Anwesenheit eines Dritten, der als Mediator fungiert, erleichtert. Den Parteien steht es frei, ihren eigenen Mediator zu ernennen, sie können jedoch das Malaysian Mediation Centre of the Bar Council (MMC) um die Ernennung eines qualifizierten Mediators bitten, wenn sie keine Einigung erzielen können. Eine erfolgreiche Mediation führt dazu, dass die Vereinbarungen in einer von den Parteien unterzeichneten Vergleichsvereinbarung festgehalten werden. Bei einer erfolglosen Mediation können die Parteien jedoch ein Gerichtsverfahren oder ein Schiedsverfahren anstrengen.

Das Schiedsverfahren ist ein privates Verfahren mit gerichtlicher Überprüfung durch einen unabhängigen Dritten, der als Schiedsrichter fungiert. Ein Schiedsverfahren ähnelt einem Gerichtsverfahren insofern, als der Schiedsrichter wie ein Richter über den Ausgang der Streitigkeit entscheidet, wobei die Parteien jedoch frei über die Anzahl der Schiedsrichter, die Ernennung des Schiedsrichters und die während des Schiedsverfahrens anzuwendenden Regeln entscheiden können. Ein Schiedsspruch ist für die Parteien verbindlich. In der Regel wird das Schiedsverfahren als Methode der Streitbeilegung beim Abschluss eines Vertrags vereinbart.

 

Vollstreckung von Ansprüchen.

Als letzter Schritt im Prozess der gerichtlichen Eintreibung von Forderungen in Malaysia kann es erforderlich sein, die Vollstreckung der Forderung zu beantragen. Kurz gesagt bedeutet dies, dass man beim Gericht einen Antrag auf Unterstützung bei der Übertragung von Vermögenswerten vom Schuldner auf sich selbst stellt. Voraussetzung dafür ist ein erfolgreiches Urteil aus einem Gerichtsverfahren (oder etwas Gleichwertiges wie eine Vergleichsvereinbarung oder ein Schiedsspruch). Dann kann ein Antrag auf Vollstreckung bei Gericht gestellt werden. Zu den Instrumenten, die dem Gericht zur Verfügung stehen, um an das Vermögen des Schuldners zu gelangen, gehören die Pfändung und der Verkauf von Vermögenswerten des Schuldners.

 

Insolvenzverfahren.

Es ist auch zu beachten, dass ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden kann. Dies ist der Fall, wenn der malaysische Schuldner einfach nicht über ausreichende Mittel verfügt, um seine Schulden zu begleichen. In einem solchen Fall kann ein Sanierungs- oder Liquidationsverfahren für den Schuldner relevant werden.

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