Inkasso in Frankreich

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Effizienter Inkasso in Frankreich

Sie sind auf der Suche nach einem Inkassobüro in Frankreich, um eine versäumte Rechnung einzutreiben? Unsere französischen Inkasso-Experten helfen Ihnen gerne weiter. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wie wir Ihnen beim Forderungseinzug in Frankreich helfen können.

Lassen Sie sich von Ihrem französischen Kunden bezahlen. Schnell und einfach.

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Laden Sie Ihre französische Forderung hoch.

Unser Inkassobüro in Frankreich startet den Inkassoprozess.

Nach erfolgreichem Inkasso wird der eingezogene Betrag an Sie überwiesen.

Einige Vorteile der Nutzung von Oddcoll für das Inkasso in Frankreich.

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Muttersprachliche französisch sprechende Inkassoexperten.

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Forderungseinzug in ganz Frankreich.

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Reibungslose Online-Bearbeitung Ihrer Fallakten

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Risikofrei. Das bedeutet, dass Sie nichts bezahlen, wenn Sie selbst nicht bezahlt werden.

Wie wir Ihnen beim Forderungseinzug in Frankreich helfen

Oddcoll bietet Inkassodienstleistungen für Unternehmen mit Verkäufen in verschiedenen Nationen. Wir verfügen über ausgewählte Inkassobüros und professionelle Anwaltskanzleien auf der ganzen Welt und machen die Forderungseinziehung in Frankreich durch unsere lokale französische Expertise einfach. Das bedeutet, dass, wenn Sie uns eine Forderung übertragen, unser lokales Inkassobüro in Frankreich die Forderungseintreibung gegen Ihren französischen Kunden einleitet.

Für die Bearbeitung unserer Inkassoforderungen in Frankreich haben wir handverlesene französische Inkassounternehmen. Wir arbeiten derzeit nur mit SSPCollect zusammen, da sie die besten Ergebnisse liefern und unsere Kunden mit ihrer Arbeit außerordentlich zufrieden sind.

Unser Inkassobüro in Frankreich.

Oddcolls Partner in Frankreich ist SSPCollect.

Frankreich ist die siebtgrößte Volkswirtschaft der Welt und der drittgrößte Markt Europas. Daher ist Frankreich natürlich ein wichtiger Handelspartner für viele Unternehmen, die ihre Waren oder Dienstleistungen im Ausland verkaufen. Im europäischen Vergleich sind die Zahlungsziele beim Verkauf an französische Unternehmen meist relativ lang.

Doch wie sollten Sie sich verhalten, wenn die Rechnung gegenüber Ihrem französischen Kunden fällig wird? Wenn Ihr französischer Kunde nicht zahlt, brauchen Sie einen professionellen Partner in Frankreich, der Ihnen bei der Eintreibung Ihrer Forderung hilft. Jemanden, der sich mit den spezifischen Regeln für Inkassotätigkeiten in Frankreich auskennt.

Unser französischer Experte und Inkassopartner befindet sich in Schiltgheim im Nordosten Frankreichs. Aber natürlich bearbeiten sie Inkassofälle im ganzen Land, da das nationale französische Recht den Forderungseinzug und die Gerichtsverfahren in Frankreich regelt.

Können Sie Ihr Unternehmen kurz beschreiben?

SSPCollect ist ein Inkassounternehmen, das sich seit vielen Jahren auf B2B-Forderungen spezialisiert hat.

Wie sieht Ihr Inkassoprozess aus? Was tun Sie in der “gütlichen” Inkassophase in Frankreich, um bezahlt zu werden.

In der “gütlichen” Phase verschicken wir Briefe, E-Mails, Einschreiben und versuchen mehrmals, den Schuldner telefonisch zu erreichen.

Bekommt der Kunde bei einem gerichtlichen Vorgehen die Kosten zurück, die er zahlen muss?

Wenn wir den Rechtsweg beschreiten, schätzen wir immer die Kosten und bitten natürlich den Richter, den Schuldner zur Zahlung dieser Kosten zu verurteilen.

Aber wir können nie garantieren, diese Kosten zurückzuerstatten: es hängt alles von dem vom Richter bewilligten Betrag und der Zahlungsfähigkeit des Schuldners ab (ob Sie die Kosten auf dem Konto des Schuldners eintreiben können etc.)

“Gerichtliches” Inkasso in Frankreich.

Unser französisches Inkassobüro wird alles in seiner Macht stehende tun, um Ihren Schuldner zur Zahlung der Forderung zu bewegen, ohne dass ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist. Manchmal kann es jedoch notwendig sein. In diesem Fall muss in Frankreich der Rechtsweg beschritten werden. Aber verzweifeln Sie nicht. Wir sind auch hierin Experten.

An welches Gericht wende ich mich mit meinem französischen Inkassofall?

In der Regel ist das Gericht am Wohnsitz des Antragsgegners zuständig. Der Grund dafür ist, dem Beklagten eine gewisse Sicherheit zu geben, da es für ihn einfacher ist, sich bei dem Gericht zu verteidigen, das seinem Wohnsitz am nächsten liegt.

Handelt es sich bei dem Beklagten um eine natürliche Person, so liegt die Zuständigkeit bei dem Gericht des Ortes, an dem sie ihren Wohnsitz oder Aufenthalt hat. Für eine juristische Person ist es der Ort, an dem sie gegründet wurde, in der Regel der Ort, an dem ihre offiziell registrierte Adresse eingetragen ist. Hin und wieder weicht die primäre Adresse von der eingetragenen Adresse ab. In solchen Fällen ist es denkbar, sich an das Gericht am Ort der Hauptniederlassung zu wenden. Bei großen Organisationen mit mehreren Niederlassungen kann das Gericht im Bereich einer der Niederlassungen beantragt werden.

Die Bezirksgerichte entscheiden über die häufigsten Streitigkeiten. In der Regel entscheiden sie über alle Fälle, die Beträge bis zu 10.000 € betreffen. Darüber hinaus sind sie für bestimmte Streitigkeiten zuständig (vernachlässigte Mietverhältnisse, Arbeitsplatzwahlen, Gewinnpfändungen, Kredite im Bereich des Verbraucher- oder Kundenrechts). Die Amtsgerichte sind für alle übrigen allgemeinen Fragen zuständig, die nicht in die Zuständigkeit anderer Gerichte fallen.

An wen genau wende ich mich, um einen Rechtsstreit zu beginnen?

Um eine Klage einzureichen, müssen Sie sich an das örtliche Gerichtsbüro wenden. Französisch ist die einzige anerkannte Amtssprache. Ein Übersetzer kann während der Verhandlung helfen, aber ein Richter ist nicht verpflichtet, einen solchen einzusetzen, wenn er die Sprache der Partei kennt.

Ein vereinfachtes Rechtsverfahren für unbestrittene französische Inkassoforderungen:

In Frankreich gibt es ein vereinfachtes juristisches Verfahren, das für das Inkasso in Frankreich geeignet ist.

Mit diesem vereinfachten Rechtsverfahren wird beabsichtigt, dass unbestrittene Forderungen schneller, zügiger und kostengünstiger als in einem ordentlichen Gerichtsverfahren bearbeitet werden können.

Dieses juristische Verfahren ist für die Beitreibung aller Forderungen zugänglich, die aufgrund eines Vertrages entstanden sind und die einen festen Betrag haben. Es ist daher eine sehr geeignete Lösung für unbestrittene Inkassofälle in Frankreich.

Formale Voraussetzungen:

Die formellen Voraussetzungen listen bestimmte Informationen auf, die im Antrag enthalten sein sollten:

● Namen und Adressen der Parteien des Falles. (ob Privatpersonen oder Firmen).
● Genaue Bezifferung der geforderten Summe mit ordnungsgemäßer Aufschlüsselung der verschiedenen Bestandteile der Forderung und deren Grundlage.

Dem Antrag sollten Belege beigefügt werden, die die Rechtmäßigkeit der Forderung belegen (Rechnungen, Kaufvertrag, Mietvertrag, Kreditvertrag, Kontoauszüge usw.) Es gelten die Grundsätze des allgemeinen Zivilprozessrechts.

Was passiert, wenn der Schuldner die Forderung bestreitet?

Der Schuldner hat eine Frist von einem Monat, in der er Einspruch erheben kann, entweder bei der Geschäftsstelle des Gerichts, das den Beschluss erlassen hat, oder durch einen an dieselbe Geschäftsstelle gerichteten eingeschriebenen Brief.

Die Einlegung eines Widerspruchs gegen die Forderung bedeutet, dass ein ordentliches Gerichtsverfahren eingeleitet wird und alle betroffenen Parteien zu einer Anhörung durch den Rechtspfleger versammelt werden.

Was passiert, wenn der Schuldner die Forderung nicht bestreitet?

Nach Ablauf einer Frist von einem Monat nach dem Mahnbescheid stellt der Gläubiger einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides bei der Geschäftsstelle, die den Bescheid erlassen hat. Für diesen Antrag gibt es keine herkömmlichen Voraussetzungen (der Gläubiger kann im Wesentlichen etwas sagen oder einen Brief per Post schicken).

Durchsetzung von Ansprüchen in Frankreich.

Was passiert, wenn Sie vor Gericht gehen, das Gericht Ihnen Recht gibt und ein positives Urteil für Sie fällt. Aber Ihr französischer Kunde zahlt seine Forderung trotzdem nicht? Dann wird es relevant, die Vollstreckung zu beantragen. Die französischen Behörden helfen Ihnen dann, die Zahlung zu erhalten.

Mit anderen Worten: Die französischen Behörden zwingen den Schuldner, Sie zu bezahlen. (Vorausgesetzt, es gibt Geld/Vermögenswerte, mit denen man zahlen kann.) In diesem Sinne kann dies als der letzte Schritt der Schuldeneintreibung in Frankreich angesehen werden.

Dies wird von speziellen Vollstreckungsbeamten durchgeführt.

Zunächst zahlt der Gläubiger die Gebühr, um eine Vollstreckung zu starten. Die Kosten werden aber später auf die Schulden des Schuldners aufgeschlagen.

Für dieses Verfahren besteht kein Anwaltszwang.

Insolvenzverfahren in Frankreich.

Insolvenzverfahren sind ein Teil des französischen Inkassoprozesses, der von den anderen Elementen etwas getrennt ist.

Dies sind Situationen, in denen ein Schuldner nicht unbedingt mit einer Rechnung in Verzug geraten ist. Sondern vielmehr, dass er tatsächlich nicht über ausreichende Mittel verfügt, um seine Gläubiger zu bezahlen.

In Frankreich gibt es ein paar verschiedene Insolvenzverfahren, die unterschiedliche Ziele verfolgen. Es gibt.
– Rettungsmaßnahmen (procédure de sauvegarde)
– Unternehmenssanierung (procédure de redressement judiciaire)
– die Liquidation (procédure de liquidation judiciaire).

Sanierungsverfahren und Unternehmenssanierungen zielen darauf ab, das Unternehmen zu retten und fortzuführen. In einem solchen Verfahren kann der Schuldner weiterhin über sein Vermögen verfügen, es kann jedoch ein Liquidator vom Gericht bestellt werden, der dem Schuldner hilft, seine Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen.

Bei einer Liquidation hingegen hört das Unternehmen auf zu existieren und ein Liquidator übernimmt die Leitung des Unternehmens, um sicherzustellen, dass alle Gläubiger fair behandelt werden.

“No win no fee” Inkasso:

Bei Oddcoll wenden wir das Preismodell “no win no fee” an. Das bedeutet, dass Sie einen Fall mit uns völlig sicher und risikofrei starten können. Sie zahlen nur, wenn Sie selbst eine Zahlung von Ihrem französischen Kunden erhalten haben. Es bedeutet auch, dass wir hart für Ergebnisse arbeiten, mit den gleichen Anreizen wie Sie, um eine Zahlung zu erhalten. Auf diese Weise sitzen wir im gleichen Boot mit dem gleichen Ziel.

Wir können Ihnen beim Inkasso in Frankreich helfen. Unsere Inkassoprofis helfen Ihnen gerne, Ihren Inkassofall in Frankreich zu regeln. Zögern Sie nicht, uns für weitere Informationen zu kontaktieren. Oder laden Sie Ihre Rechnung sofort hoch. Unsere Experten werden umgehend mit der Eintreibung Ihrer Forderung beginnen.

Sehen Sie, wie einfach es ist, mit Ihrem Fall anzufangen!

ODDCOLL

Oddcoll ist ein Service für internationales Inkasso.
Wir machen es für Unternehmen einfach, von ihren Kunden im Ausland bezahlt zu werden.

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