Inkasso in Europa
- Forderungseinzug in Europa, der alle europäischen Länder abdeckt.
- Risikofrei. Zahlen Sie nur, wenn wir erfolgreich sind.
Bewertet mit 9.4 von 10. Basierend auf 70 Bewertungen auf Kiyoh!
Forderungseinzug gegen Kunden in ganz Europa
Benötigen Sie Hilfe beim Inkasso in Europa? Sie haben über den Kontinent verstreute Kunden, die ihre Rechnungen nicht bezahlt haben? Kein Problem! Oddcoll kann Ihnen beim europäischen Forderungseinzug helfen, egal wo sich Ihre Kunden befinden. Lesen Sie weiter, um zu sehen wie.
Europäisches Inkasso in drei einfachen Schritten
1, Sie laden Ihre unbezahlten europäischen Rechnungen hoch.
2, Unser Inkassobüro oder unsere Anwaltskanzlei im europäischen Land Ihres Kunden startet den Inkassoprozess.
3, Das Geld wird direkt an Sie überwiesen, wenn die Zahlung durch den Schuldner erfolgt ist.
Ein paar Gründe, Oddcoll für das Inkasso in Europa zu nutzen.
Die besten nationalen Inkassobüros und Anwaltskanzleien für den Forderungseinzug in Europa.
Zahlen Sie nur für erfolgreiches Inkasso.
Unser lokaler Ansatz. Wir treiben Ihre Forderung direkt in dem europäischen Land ein, in dem sich Ihr Schuldner befindet.
Was ist Oddcoll?
Für Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen im Ausland verkaufen, kann die Eintreibung von europäischen Forderungen ein Problem darstellen.
Unterschiedliche Gesetze, Gepflogenheiten und Kulturen machen es zu einer fast unlösbaren Aufgabe, Forderungen aus einem anderen Land einzutreiben. Darüber hinaus benötigen Inkassobüros nationale Genehmigungen, um Inkassotätigkeiten durchzuführen.
Oddcoll ist eine Plattform, die das Inkasso in Europa für Gläubiger vereinfacht. Wir haben die besten nationalen Inkassobüros und Anwaltskanzleien in Europa zu unserer internationalen Inkassoplattform zusammengeführt.
So können wir unseren Kunden erstklassige europäische Inkassodienstleistungen anbieten, egal wo in Europa sich ihre Schuldner befinden.
Unsere europäischen Inkassobüros und Anwaltskanzleien.
In den verschiedenen Ländern gibt es unterschiedliche Praktiken, ob Inkassobüros oder Anwaltskanzleien für die Eintreibung überfälliger Rechnungen in dem jeweiligen europäischen Land zuständig sind.
Wir stellen immer sicher, dass Ihre Chancen, bezahlt zu werden, maximiert werden, indem wir das am besten geeignete Unternehmen in jedem Land einsetzen.
Wir haben unsere Inkassopartner in ganz Europa aufgrund der Tatsache ausgewählt, dass es sich um Inkassobüros oder Anwaltskanzleien mit einer großartigen Erfolgsbilanz handelt, und dass frühere Kunden mit ihrer Arbeit zufrieden sind.
Selbstverständlich verfügen sie über alle Genehmigungen der Behörden ihres Landes, um Inkassotätigkeiten in ihrem Land durchzuführen.
Wir überwachen die Qualität der Arbeit unserer Inkassobüros und Anwaltskanzleien, damit sie durchweg gute Ergebnisse für unsere Kunden liefern.
Risikofreies europäisches Inkasso. Sie zahlen nur, wenn wir leisten.
Der Preis ist fest und transparent, egal wo in Europa Sie Inkasso benötigen.
Sie zahlen nur, wenn tatsächlich Geld eingetrieben wird. Eine Provision in Höhe von 9,5 % des Betrages, der von unserem Inkassobüro oder unserer Anwaltskanzlei eingezogen wird.
Das bedeutet, dass Sie 90,5 % des eingezogenen Betrags zurückerhalten.
Unser Modell bedeutet, dass wir den gleichen Anreiz wie Sie haben, dafür zu sorgen, dass Ihre Forderungen tatsächlich beigetrieben werden.
Deshalb werden unsere Partner alles in ihrer Macht stehende tun, um sicherzustellen, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen.
Über Inkasso in Europa.
Europa besteht aus vielen verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Rechtssystemen, Sprachen und Kulturen.
Das macht das europäische Inkasso so komplex und schwierig.
Als Gläubiger müssen Sie sich mit der Tatsache auseinandersetzen, dass für verschiedene Schuldner unterschiedliche Regeln, Sitten und Gebräuche gelten.
Was versteht man unter Inkasso in Europa.
Es geht um die Beitreibung von unbezahlten Rechnungen von Schuldnern in europäischen Ländern.
Wir konzentrieren uns hauptsächlich auf Situationen, in denen sich der Gläubiger in einem anderen Land befindet als der Schuldner. Das heißt, grenzüberschreitendes europäisches Inkasso.
Mit dieser Definition kann man sagen, dass der Inkassoprozess recht komplex ist und viele verschiedene Schritte umfasst.
Von der vorprozessualen Phase, in der durch Kontaktaufnahme mit dem Schuldner versucht wird, die Forderung einzutreiben, bis hin zur gerichtlichen Phase, in der ein Gläubiger rechtliche Schritte einleiten und manchmal sogar die Vollstreckung einer Forderung beantragen muss. Darüber hinaus kann auch ein Insolvenzverfahren involviert sein, wenn der Schuldner dauerhaft zahlungsunfähig ist.
Gibt es gemeinsame Gesetze und Regeln, die für die Eintreibung von Forderungen in Europa gelten?
Grundsätzlich bestimmt das eigene nationale Recht eines Landes, wie eine Forderung eingetrieben werden kann.
Kurz gesagt: Wenn Sie eine unbezahlte Rechnung von einem französischen Schuldner eintreiben wollen, gelten die französischen Regeln. Dies gilt für alle Phasen des Inkassoprozesses in Europa.
Folglich unterscheiden sich die Gesetze und Regeln von Land zu Land enorm. Aus diesem Grund ist für einen effektiven Forderungseinzug in Europa nationale Expertise in dem Land erforderlich, in dem sich der Schuldner befindet.
Dennoch ist zu erwähnen, dass insbesondere auf EU-Ebene Maßnahmen ergriffen wurden, um das grenzüberschreitende Inkasso in Europa zu erleichtern. Ein kurzer Überblick über diese Initiativen wird im Folgenden in jedem relevanten Abschnitt gegeben.
Im Folgenden werden die verschiedenen Phasen bei der Erhebung einer europäischen Forderung beschrieben.
Die “gütliche” Inkassophase in Europa.
Der erste Schritt im europäischen Inkassoprozess ist die “einvernehmliche” Phase.
Das bedeutet, dass der Inkassounternehmer, ohne rechtliche Schritte einzuleiten, versucht, den Schuldner dazu zu bewegen, seine Schulden zu begleichen. Dies erreichen sie durch Inkasso-Forderungen, Telefonanrufe, Androhung von rechtlichen Schritten usw.
Diese Inkassophase sieht von Land zu Land und auch zwischen verschiedenen Inkassobüros und Anwaltskanzleien ein wenig anders aus. In jedem europäischen Land gibt es nationale Gesetze und Regeln, wie man sich bei der Einziehung von Rechnungen von Schuldnern in diesem Land zu verhalten hat. Dies betrifft z.B., wie und wann man mit Schuldnern in Kontakt tritt. Darüber hinaus hat jedes Inkassobüro und jede Anwaltskanzlei unterschiedliche Verfahren entwickelt, um die Effizienz ihrer Inkassotätigkeit zu verbessern.
Darüber hinaus ist in nahezu jedem europäischen Land eine Genehmigung erforderlich, um Inkassotätigkeiten gegenüber Schuldnern im Inland durchzuführen.
Unser Tipp: Beauftragen Sie einen Inkassodienstleister (Inkassobüro oder Anwaltskanzlei), der im gleichen Land wie Ihr Schuldner sitzt!
Dafür gibt es zwei Gründe.
1 – Inkassobüros benötigen eine nationale Zulassung (im Land des Schuldners), um Inkassotätigkeiten durchführen zu können.
2 – Jedes Land hat Unterschiede in der Gesetzgebung, den Geschäftspraktiken, der Kultur, der Sprache usw.
Gerichtliche Inkasso in Europa.
Sollte es passieren, dass der Schuldner in dieser ersten Inkassophase nicht zahlt, dann kann es an der Zeit sein, die Inkassomaßnahmen in Europa zu eskalieren, indem man rechtliche Schritte einleitet.
Kurz gesagt, bedeutet gerichtliches Inkasso, dass Sie jemanden vor Gericht verklagen. Ein Gläubiger ergreift rechtliche Schritte, um die rechtliche Anerkennung zu erlangen, dass die Forderung tatsächlich besteht. Dies ist eine Voraussetzung für die spätere Vollstreckung gegen den Schuldner.
Wie bereits erwähnt, gibt es in jedem Land unterschiedliche Regeln und Verfahren, um eine Gegenpartei in einer Zivilsache vor Gericht zu verklagen.
Auf die Verfahrensregeln all dieser Länder im Detail einzugehen, ist ein zu großes Thema für diese Präsentation (und übersteigt meine Kompetenz). Stattdessen sollten wir die Gemeinsamkeiten und die spezifischen Herausforderungen in den verschiedenen Ländern durchgehen.
In welchem Land verklagen Sie den Schuldner?
Die erste Frage, die sich stellt: In welchem Land verklagen Sie Ihren Kunden?
Die Antwort darauf ist nicht ganz einfach oder offensichtlich.
In der Fachsprache lautet die Frage: “Welches Land und welches Gericht ist für einen bestimmten Fall zuständig”.
Um die Sache weiter zu verkomplizieren, haben die Länder auch unterschiedliche Regeln, um zu bestimmen, wer in einem Fall zuständig ist.
Aber sehr vereinfacht können wir sagen, dass;
1, Die Gesetze der meisten Länder respektieren die Entscheidungen, die zwei Unternehmen miteinander in einer Gerichtsstandsvereinbarung treffen. Mit anderen Worten: Zwei Unternehmen können miteinander vereinbaren, welches Gericht des Landes zuständig ist.
2, Wenn keine Gerichtsstandsklausel geschrieben wurde, ist die allgemeine Regel, Ihre Gegenpartei in dem Land zu verklagen, in dem die Gegenpartei ihr Domizil oder ihren Sitz hat. Wie bei allen anderen Gesetzen auch, gibt es, wie üblich, Ausnahmen von dieser allgemeinen Regel. Aber dies ist der Ausgangspunkt.
(Spezifische Regeln sind in EU-Verordnungen (“Brüssel-1-Verordnung”) festgelegt und gelten somit als Recht in den EU-Mitgliedstaaten. Es gelten also für alle EU-Mitgliedstaaten die gleichen Zuständigkeitsregeln. Die gleichen Regeln gelten im Prinzip auch für Norwegen, die Schweiz und Island nach dem Lugano-Übereinkommen.)
Welches Landesrecht ist auf den Streitfall anwendbar?
Eine weitere Frage, die sich stellt, sobald Sie festgestellt haben, welches Gericht des Landes zuständig ist, ist: Welches Recht des Landes gilt, wenn wir unseren Streitfall lösen? Das mag etwas seltsam klingen, aber das Gericht eines Landes kann tatsächlich einen einzelnen Fall auf der Grundlage des Rechts eines anderen Landes entscheiden. Dies wird als Kollisionsrecht bezeichnet.
Das Prinzip zur Bestimmung des anwendbaren Rechts ist ähnlich wie das Prinzip zur Bestimmung der Gerichtsbarkeit.
Jedes Land hat seine eigenen Regeln für die Bestimmung des anwendbaren Rechts. Zwei Unternehmen können selbst vereinbaren, welche Regeln des Landes gelten sollen.
Für EU-Länder gelten die Regeln der Rom-1-Verordnung.
“Mahnverfahren” und “Bagatellverfahren” – Vereinfachte Gerichtsverfahren.
In den meisten europäischen Ländern gibt es ein vereinfachtes Verfahren für unbestrittene Forderungen (“Mahnbescheid”). Die Existenz dieses Verfahrens ist von Land zu Land unterschiedlich. Dieses Verfahren ist in der Regel einfacher, schneller und kostengünstiger als ein normales Gerichtsverfahren.
“Mahnbescheide” sind ideal für Inkassofälle in Europa, da es sich um unbestrittene Fälle handelt, die eine bestimmte Geldsumme betreffen. Die Verbreitung dieser Art von Verfahren variiert jedoch zwischen den europäischen Ländern.
Europäisches Vollstreckungsverfahren.
Zahlt der Schuldner trotz des Gerichtsbeschlusses immer noch nicht, muss der Gläubiger die Vollstreckung beantragen. Das muss er in dem Land tun, in dem der Schuldner Vermögen hat.
Das bedeutet, dass die Behörden dem Gläubiger helfen, sein Geld vom Schuldner einzutreiben. Das kann z. B. bedeuten, dass das Vermögen des Schuldners zwangsweise übernommen und versteigert wird.
In der Regel ist ein Urteil aus demselben Land erforderlich, in dem das Vollstreckungsverfahren stattfindet.
Manchmal ist es möglich, ein Urteil aus einem anderen Land zu vollstrecken. Dies erfordert die “Anerkennung” des Urteils in dem Land, in dem es vollstreckt werden soll. Ein Urteil aus einem anderen Land in Europa kann oft in einem anderen europäischen Land anerkannt werden. Das bedeutet, dass z.B. ein Urteil aus Portugal in der Regel auch in Deutschland vollstreckt werden kann. Regelungen dazu finden sich in der Brüssel-1-Verordnung und im Lugano-Übereinkommen.
EU-Instrumente zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Forderungseinziehung in Europa.
- Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen.
Dies ist ein grenzüberschreitendes Verfahren, das zwischen den EU-Mitgliedsstaaten für Streitigkeiten mit geringen Beträgen anwendbar ist.
- Der Europäische Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen. (EEO)
Dieses Verfahren erleichtert die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten.
- Das Europäische Mahnverfahren.
Dies ist eine grenzüberschreitende Version des Zahlungsbefehls. Ein Antrag kann aus einem anderen EU-Land gestellt werden.
Sie benötigen ein Inkasso in Europa? Dann sind Sie bei uns richtig. Oddcoll hilft Unternehmen, die Verkäufe im Ausland haben und es schwierig finden, von Kunden in europäischen Ländern bezahlt zu werden. Wenn Sie Fragen zum Inkasso in Europa haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Möchten Sie mit dem Inkasso beginnen? Erstellen Sie einfach ein Konto und laden Sie Ihre europäischen Rechnungen hoch.
Sehen Sie, wie einfach es ist, mit Ihrem Fall anzufangen!
ODDCOLL
Oddcoll ist ein Service für internationales Inkasso.
Wir machen es für Unternehmen einfach, von ihren Kunden im Ausland bezahlt zu werden.