Inkasso in Belgien
- Inkasso in Belgien, durchgeführt vor Ort.
- Risikofrei. Zahlen Sie nur bei Erfolg.
- 9,5 % Provision.
Bewertet mit 9.4 von 10. Basierend auf 70 Bewertungen auf Kiyoh!
Inkassodienstleistungen in Belgien
Hat Ihr Unternehmen Schwierigkeiten, seine Schulden in Belgien einzutreiben, weil Ihre Kunden in Belgien nicht bereit sind, die Schulden zu bezahlen? Unser professionelles Inkassobüro in Belgien ist immer für Sie da. Die sofortige Bezahlung Ihrer Rechnungen ist unsere Aufgabe. Wenn Sie beabsichtigen, ein Inkassounternehmen in Belgien zu beauftragen, informieren Sie sich über die von uns angebotenen Dienstleistungen.
Drei Schritte, um für Ihre belgische Rechnung bezahlt zu werden.
Laden Sie Ihre unbezahlte belgische Rechnung hoch.
Unser belgisches Inkassobüro startet den Inkassoprozess direkt in Belgien
Das Geld wird direkt an Sie überwiesen.
Warum Sie Oddcoll für das Inkasso in Belgien nutzen sollten
Unsere belgischen Inkassopartner verfügen über eine rechtliche Autorität, die die Zahlungsbereitschaft des Schuldners beeinflusst.
Unser Inkasso in Belgien wird lokal vor Ort durchgeführt.
“No win no fee”. Sie zahlen nur, wenn wir erfolgreich sind.
Experten im belgischen Inkassorecht.
Wir machen es für Sie einfach, von Ihren belgischen Kunden bezahlt zu werden.
Oddcoll ist eine Plattform mit handverlesenen Inkassobüros und Anwaltskanzleien weltweit. Wir machen Inkasso in Belgien einfach durch unsere lokale Expertise und risikofreie Vorgehensweise.
Laden Sie einfach Ihre unbezahlte belgische Forderung bei uns hoch, um loszulegen. Der Preis ist auf eine Gesamtprovision von 9,5 für den eingezogenen Betrag festgelegt. Wenn kein Geld eingetrieben wird, zahlen Sie nichts.
Unsere Erfahrung mit zahlreichen Inkassounternehmen in Belgien zeigt, dass VP Consulting BVBA das beste unter allen ist. Diese Agentur hat die höchste Beitreibungsrate und ausgezeichnete Rückmeldungen von ihren Kunden. Da alle unsere Inkassofälle in Belgien jetzt von VP Consulting BVBA verwaltet werden, stellen wir sicher, dass Sie die beste belgische Inkassofirma beauftragen, um Ihre Chancen auf eine Zahlung zu maximieren.
Unser Inkassobüro in Belgien.
Die belgische Gesetzgebung und die speziellen belgischen Vorschriften regeln den gesamten Inkassoprozess.
Deshalb müssen Sie ein belgisches Inkassobüro beauftragen, um Ihren Schuldner zur Zahlung zu bewegen.
Wenn Sie Ihre Rechnung bei Oddcoll hochladen, beginnt unser lokaler Partner (ein erfahrenes belgisches Inkassobüro) mit dem Einzug Ihrer Forderung.
Unser belgischer Partner ist das Inkassobüro VP Consulting.
Mit etwa 500 Kunden und 2.000 Fällen pro Monat für 1.500.000 Euro. Und einer Erfolgsquote von 90 %.
Könnten Sie Ihr Unternehmen kurz beschreiben?
VP Consulting ist ein kleines, maßgeschneidertes belgisches Inkassobüro, das Verbraucher- und Handelsforderungen für alle Arten von Dienstleistungen und Branchen eintreibt. Wir sind stolzes Mitglied der Belgian Collectors Association. Wir folgen also deren Verhaltenskodex. Um Mitglied zu werden, muss ein Inkassobüro:
– Eine juristische Person sein, die gesetzlich verpflichtet ist, ihre Jahresabschlüsse zu veröffentlichen und in der Zentralen Unternehmensdatenbank registriert zu sein. Sie muss eine Unternehmensidentifikationsnummer haben und beim Föderalen Öffentlichen Dienst für Wirtschaft als Inkassobüro gelistet sein.
– Mindestens 3 Jahre lang Inkassotätigkeiten ausgeübt haben.
Welche Herausforderungen gibt es beim Forderungseinzug in Belgien?
Das belgische Gesetz sieht vor, dass B2C-Forderungen (Verbraucher) eine Sonderbehandlung erfahren. Wir müssen 15 Tage warten, bevor wir eine neue Aktion starten. Wenn wir also eine Mahnung an den Schuldner schicken und kein Ergebnis haben, müssen wir mindestens 15 Tage warten, bevor wir ein Gerichtsverfahren einleiten. Für B2B (Business) müssen wir keine 15 Tage warten. Es besteht also keine Verpflichtung zur Anwendung einer Mindestfrist.
Wenn Sie in einem Fall gerichtlich vorgehen und vor Gericht gewinnen, können die Kosten für die gerichtlichen Schritte, die der Kunde bezahlt hat, zu den Schulden hinzugefügt werden?
Wenn wir in Belgien ein Gerichtsverfahren einleiten, analysieren wir den Fall immer beim Gerichtsvollzieher. Wenn die Zahlungsfähigkeit des Schuldners nicht in Ordnung ist, schlagen wir normalerweise vor, den Fall “gütlich” zu lösen. Dies dient der Vermeidung hoher Prozesskosten.
“Gerichtliches” Inkasso in Belgien.
Welches Gericht befasst sich mit Inkassofällen in Belgien?
Das Land ist rechtlich in verschiedene Gebiete (Divisionen, Bezirke, etc.) aufgeteilt. Jedes Gericht kann die Fälle nur in einem bestimmten Gebiet entscheiden. Dies wird als territoriale Zuständigkeit bezeichnet.
Die Freiheit des Antragstellers, das Gericht seiner Wahl zu wählen, ist das grundlegende Prinzip im hiesigen Rechtssystem – Artikel 624 (I) des Gerichtsbuchs sichert diese Bestimmung. Meistens werden die Fälle vor dem Richter desjenigen Bezirksgerichts verhandelt, bei dem jemand von den Beklagten seine Adresse (woonplaats/domicile) registriert hat.
Was aber, wenn der Beklagte eine Firma ist? Dann ist die Adresse die des eingetragenen Hauptsitzes (hoofdzetel/siège).
Um eine Klage bei einem bestimmten Gericht einzureichen, muss die Person diese in der Geschäftsstelle dieses Gerichts oder in der Empfangsstelle registrieren. Die Möglichkeit, eine Klage per E-Mail oder Fax einzureichen, ist derzeit nicht verfügbar.
Welche Sprache ist für meine Petition am besten geeignet?
Was die Wahl der Sprache in einem Gericht betrifft, kann auf das Gesetz vom 15. Juni 1935 über die Wahl der Rechtssprache in Gerichten verwiesen werden (wet van 15 juni 1935 betreffende de taalkeuze in gerechtelijke zaken) (gedruckt am 22. Juni 1935 im Belgisch Staatsblad/ Moniteur belge). In diesem Gesetz ist die Richtung für den Sprachgebrauch in den belgischen Geschäfts- und Zivilgerichten festgelegt.
Grundsätzlich entscheidet das Gebiet, in dem sich das Gericht befindet, über die Sprache. In § 42 des o.g. Gesetzes werden drei Sprachgebiete genannt: das deutsche, das französische und das niederländische Gebiet. Außerdem gibt es ein großes zweisprachiges Gebiet in Brüssel (Niederländisch/Französisch) für die Einreichung von Rechtssachen. Darin sind die folgenden Ortschaften enthalten: Auderghem, Anderlecht, Brüssel, Berchem-Sainte-Agathe, Evere, Etterbeek, Ganshoren, Forest, Jette, Koekelberg, Ixelles, Molenbeek-Saint-Jean, Saint-Josse-ten-Noode, Schaerbeek, Saint-Gilles, Uccle, Woluwé-Saint-Pierre, Watermael-Boitsfort und Woluwé-Saint-Lambert.
Unter besonderen Umständen kann ein Fall jedoch auch vor einem Gericht in einer anderen Sprache verhandelt werden. Vor Beginn des Verfahrens einer Rechtssache kann der Wechsel der Sprache ebenfalls beantragt werden, jedoch nur unter besonderen Bedingungen.
Ist für Inkassofälle vor dem belgischen Gericht eine Gerichtsgebühr zu entrichten?
Für die gerichtliche Eintreibung von Schulden in Belgien sind einige Gebühren an die Gerichte zu entrichten.
Wenn der Fall beantragt wird, muss die Person eine Gebühr zahlen, die in Abschnitt 4(2) des Gesetzes vom 19. März 2017 erwähnt wird, die in den juristischen Budgetfonds für besondere Fälle (Wet van 19 maart 2017 tot oprichting van een begrotingsfonds als juridische ereloon in de tweede graad) eingezahlt wird, die zum Zeitpunkt des Schreibens 20 € beträgt.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens zahlen beide Parteien einige Kosten, die mit dem Fall verbunden sind, und dies ist abhängig von dem vom Richter festgelegten Verfahren (Reisekosten, Ermittlungskosten, Honorare für Sachverständige usw.).
Am Ende des Verfahrens ordnet der Richter an, dass die unterlegene Partei oder, falls diese nicht anwesend ist, der Antragsteller die Gebühren zu zahlen hat, wobei dieser Betrag für jeden Fall unterschiedlich ist.
Verwendung eines “Zahlungsbefehls” in Belgien zur Eintreibung der Forderung.
Ein Zahlungsbefehl ist ein vereinfachtes juristisches Verfahren für belgische Inkassoforderungen, das nicht angefochten wurde. In Belgien gibt es einen Mahnbescheid (procédure sommaire d’injonction de payer, d.w.z. overzicht van acties om betaling te vragen). Dieses Verfahren ist in den Paragraphen 1338 bis 1344 des Gerichtsbuches ausgeführt und dient in erster Linie dazu, Zahlungen in bestimmten Fällen einzutreiben.
- Nur Geldforderungen sind anwendbar.
- Das Gerichtsgesetzbuch Artikel 1338 besagt, dass nur Forderungen zur Eintreibung von Schulden, die nicht über 1860 € liegen, zulässig sind.
- Die Auswahl von Vollstreckungsaufträgen für den Zahlungsprozess ist fakultativ.
Der Friedensrichter (juge de paix / rechter voor vrede) kann die Anwendung dieses Verfahrens zulassen, nur wenn die Angelegenheit in die Zuständigkeit des Gerichts fällt. Für die im Gerichtsgesetzbuch Artikel 1338 genannten Fälle kann das oben genannte Verfahren auch für alle Fälle in Anspruch genommen werden, die in den Zuständigkeitsbereich des Handelsrichters (handelsrechtbank / handelsrechter) oder des Polizeirichters (tribunal de politie / politierechter) fallen.
Bevor der Gläubiger den Fall bei Gericht einreicht, muss er den Schuldner förmlich zur Zahlung auffordern (sommatie van de betaler / betalingswaarschuwing). Dies ist nach dem Gerichtsgesetzbuch Artikel 1339 zwingend vorgeschrieben. Die Zahlungsaufforderung kann über einen Gerichtsvollzieher an den Schuldner (huissier de justice / juridisch medewerker) oder über einen registrierten Kurierdienst zusammen mit der Empfangsbestätigung geschickt werden. Der gleiche Artikel legt auch fest, dass die Angaben zur Zahlung der Schuld, wie gesagt, juristisch überprüft werden müssen:
Nach Ablauf der 15-tägigen Frist wird der Fall über einen Antrag zusammen mit einer Kopie des Antrags beim Gericht registriert. Das Gerichtsgesetzbuch Artikel 1340 erwähnt, dass der Antrag haben muss:
In der Anmeldung müssen vollständige Informationen vorhanden sein. Absatz 1 Unterabsatz 3 des Artikels 1340 des Gerichtsgesetzbuches verlangt vom Antragsteller, dass er die bis zur Einreichung des Falles getroffenen Maßnahmen erwähnt. Die Angaben über die Höhe der Zahlung, mit den entsprechenden Posten, die als Teil des Anspruchs dienen, und auch die Rechtsgrundlage des Anspruchs müssen in der Klageschrift angegeben werden.
Artikel 1338 besagt, dass der Rechtsanspruch durch ein formelles Dokument, das vom Schuldner veröffentlicht wird, unterstützt werden muss. Ein Anerkenntnis der Zahlung in diesem Dokument ist jedoch nicht erforderlich.
Wenn der Schuldner bestreitet:
Es gibt zwei Möglichkeiten für den Schuldner, gegen den “Zahlungsbefehl” Einspruch zu erheben; indem er Berufung beim höheren Gericht einlegt oder indem er vor demselben Richter, der den “Zahlungsbefehl” erlassen hat, Einspruch erhebt (da der Beschluss des Richters in seiner Struktur einer endgültigen Entscheidung gleichkommt). In beiden Fällen beträgt die Verjährungsfrist nicht mehr als einen Monat ab dem Datum der Veröffentlichung des Beschlusses (lesen Sie das Gerichtsgesetzbuch Artikel 1051 und 1048). Dieses Datum kann verlängert werden, wenn eine der beiden Parteien keinen eingetragenen Wohnsitz oder keine Adresse (domicilie élu / geselecteerde woonplaats) in Belgien hat.
Alle allgemeinen Regeln gelten für die Berufung und den Einspruch, mit einer Ausnahme, die im Gerichtsgesetzbuch, zweiter Unterabschnitt, Artikel 1343(3) erwähnt wird: unter Umgehung von Artikel 1047 (der die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers verlangt) kann ein Einspruch durch die Einreichung eines Antrags bei der Geschäftsstelle des Gerichts erhoben werden, mit so vielen Kopien des Antrags wie Anwälte und Parteien, der dann vom Gerichtsschreiber an den Gläubiger und sein Anwaltsteam mittels eines speziellen Schreibens des Gerichts weitergeleitet wird.
Wenn die beklagte Partei Einspruch erhebt, werden beide Parteien vom Gericht zu einer Gerichtsverhandlung vorgeladen.
Die Vollstreckung eines Gerichtsbeschlusses in Belgien:
Kommt der Schuldner dem Gerichtsbeschluss nicht nach, kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung bei Gericht beantragen. Dies erfordert einen gerichtlichen Vollstreckungstitel (Gerichtsgesetzbuch Artikel 1386), da nun in den privaten Bereich des Schuldners eingegriffen werden soll. Dieser Rechtstitel kann ein Gerichtsbeschluss sein. Der Gerichtsvollzieher ist für die Durchführung der Vollstreckung zuständig.
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ODDCOLL
Oddcoll ist ein Service für internationales Inkasso.
Wir machen es für Unternehmen einfach, von ihren Kunden im Ausland bezahlt zu werden.